Umsatzsteuer, Vorsteuer und Abschreibung?

Hallo,
ich hab mir den Ratgeber E-Lancer durchgelesen, aber ein paar Sachen sind mir noch unklar. Die Situation ist die folgende: Ich bin Kleingewerbetreibender ohne Umsatzsteuerbefreiung und verkaufe PCs und biete Service an. Angenommen folgendes läuft ab:

Ich kaufe im Februar 5 PCs ein. 2 für die geschäftliche Nutzung und 3 für den Wiederverkauf.

Also sind die Ausgaben im Februar folgende:
Geschäfts-PCs: 500 Euro + 80 Euro Vorsteuer = 580 Euro mal 2
Verkaufs-PCs: 500 Euro + 80 Euro Vorsteuer = 580 Euro mal 3

Und die Einnahmen sind:
3 PCs für 550 Euro + 88 Euro Umsatzsteuer = 638 Euro mal 3

Das heißt ich habe für 2500 Euro + 400 Euro VSt = 2900Euro eingekauft
und für 1650 Euro + 264 Euro = 1914Euro verkauft.

Meine Umsatzsteuer beträgt dann 264Euro - 400Euro = -136Euro. Wann würde ich dieses Geld vom Finanzamt dann erhalten? Erst am Ende des Jahres oder schon am Ende des Monats/Quartals? Das ergibt dann einen Verlust von 850 Euronen, ist das richtig?

Und wie ist das mit dem Abschreiben? Im E-Lancer Ratgeber nennt sich das AfA (Absetzung für Abnutzung). Was hat es damit auf sich? Ich zahle noch wegen der geringen Umsätze/Gewinne keine Gewerbesteuer und keine Einkommenssteuer.

Könnt ihr mir da weiterhelfen.

Danke schonmal im vorraus

Hallo Duke,

Also sind die Ausgaben im Februar folgende:
Geschäfts-PCs: 500 Euro + 80 Euro Vorsteuer = 580 Euro mal 2
Verkaufs-PCs: 500 Euro + 80 Euro Vorsteuer = 580 Euro mal 3

Und die Einnahmen sind:
3 PCs für 550 Euro + 88 Euro Umsatzsteuer = 638 Euro mal 3

Das heißt ich habe für 2500 Euro + 400 Euro VSt = 2900Euro
eingekauft
und für 1650 Euro + 264 Euro = 1914Euro verkauft.

Meine Umsatzsteuer beträgt dann 264Euro - 400Euro = -136Euro.

Soweit richtig

Wann würde ich dieses Geld vom Finanzamt dann erhalten?

Das schreibst du doch auf deine Umsatzsteueranmeldung. Je nachdem, ob du sie monatlich oder vierteljährlich oder jährlich abgeibst, wird die Vorsteuer verrechnet und dein evtl. Guthaben ausgezahlt. Normalerweise kommt aber noch ein bisschen mehr USt. im Monat dazu, oder hast du nur die drei PC verkauft?

Das ergibt dann einen Verlust von 850 ??? Euronen, ist das richtig?

Wie kommst du auf die 850?

Und wie ist das mit dem Abschreiben? Im E-Lancer Ratgeber
nennt sich das AfA (Absetzung für Abnutzung). Was hat es damit
auf sich? Ich zahle noch wegen der geringen Umsätze/Gewinne
keine Gewerbesteuer und keine Einkommenssteuer.

Die PC, die du in der Firma behälst, kannst du abschreiben über drei Jahre. Es gibt verschiedene Arten der AfA. Linear heisst Nettoanschaffungskosten durch drei Jahre = 500,00 € / 3=166,67 €, die du im Jahr absetzen kannst. Da du die Rechner im Februar gekauft hast, musst du die 166,67 € durch 12 Monate = 13,89 * 11 Monate (die du den Rechner ja nur hast)ergibt 152,78 €, die du für einen Rechner im Jahr absetzen kannst. Das heisst am Jahresende ist der Rechner lt. Büchern nicht mehr 500,00 € wert, sondern 152,78 € weniger. Da der Rechner zu deinem Betriebsvermögen gehört, müsstest du für 500 € Steuern bezahlen. Wenn du ihn jetzt abgeschrieben hast, musst du entsprechend weniger Steuern bezahlen. Sinn von Abschreibungen ist es, theoretisch, weniger Steuern zu bezahlen, um mit den „gesparten“ Steuern Neuinvestitionen zu tätigen, wenn deine Anlagegüter entweder abgeschrieben sind oder erneuert werden müssen.

Die andere Möglichkeit ist die der degressiven Abschreibung. Hier kannst du das doppelter der linearen Abschreibungssumme abschreiben aber höchstens 20 %. Da du durch die drei Jahre auf eine jährliche Abschreibungsqute von 33/3 % kommst, ist diese Art eher nichts für dich.

Warum du aber meinst, als Kleinunternehmer nicht einkommenssteuerpflichtig zu sein, ist das falsch. Du bist nicht umsatzsteuerpflichtig, aber das hast du ja „abgewählt“. Einkommenssteuer musst du auf fast alle Einkunftsarten zahlen. Zum Nachlesen lege ich dir das ESt-Gesetz ans Herz. § 1, 2, 3, 13-22 sind hier sehr lesenswert.
Wenn du noch Fragen hast, frag einfach.

Könnt ihr mir da weiterhelfen.

Danke schonmal im vorraus

Viele Grüße Gesinche

Kleine Berichtigung
hallo Duke,

habe noch mal nachgeschaut. Du musst keine ESt. bezahlen, wenn dein Gewinn 7426,00€ nicht übersteigt für das Jahr 2004.

Gesinche

HI Duke

Gesine hat dir ja schon was zu Abschreibungen geschrieben. HIer findest du noch einige Beispiele und Anschauliche Erklärungen + Links.

http://www.akademie.de/business/tipps-tricks/finanzw…

Dort findest du im übrigen auch Erklärungen für Vorsteuer, Umsatzsteuer etc.

Grüße
Novalee

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Anmerkung
Hallo,

gehe davon aus, dass du dein gewerbe erst eröffnet hast - in diesem fall bist du vorerst verpflichtet die umsatzsteuervoranmeldung monatlich abzugeben…

gruß inder

Hallo Duke,

Also sind die Ausgaben im Februar folgende:
Geschäfts-PCs: 500 Euro + 80 Euro Vorsteuer = 580 Euro mal 2
Verkaufs-PCs: 500 Euro + 80 Euro Vorsteuer = 580 Euro mal 3

Und die Einnahmen sind:
3 PCs für 550 Euro + 88 Euro Umsatzsteuer = 638 Euro mal 3

Das heißt ich habe für 2500 Euro + 400 Euro VSt = 2900Euro
eingekauft
und für 1650 Euro + 264 Euro = 1914Euro verkauft.

Meine Umsatzsteuer beträgt dann 264Euro - 400Euro = -136Euro.

Soweit richtig

Wann würde ich dieses Geld vom Finanzamt dann erhalten?

Das schreibst du doch auf deine Umsatzsteueranmeldung. Je
nachdem, ob du sie monatlich oder vierteljährlich oder
jährlich abgeibst, wird die Vorsteuer verrechnet und dein
evtl. Guthaben ausgezahlt. Normalerweise kommt aber noch ein
bisschen mehr USt. im Monat dazu, oder hast du nur die drei PC
verkauft?

Ja, ich habe vorerst nur diese 3 PCs verkauft. Ich hab bisher noch keine Werbung gemacht. Könnte es da Probleme geben, wenn mir das Finanzamt gleich was auszahlen muss?

Das ergibt dann einen Verlust von 850 ??? Euronen, ist das
richtig?

Wie kommst du auf die 850?

2900 Euro - 1914 Euro + 136 Euro = 850 Euro Verlust?

Und wie ist das mit dem Abschreiben? Im E-Lancer Ratgeber
nennt sich das AfA (Absetzung für Abnutzung). Was hat es damit
auf sich? Ich zahle noch wegen der geringen Umsätze/Gewinne
keine Gewerbesteuer und keine Einkommenssteuer.

Die PC, die du in der Firma behälst, kannst du abschreiben
über drei Jahre. Es gibt verschiedene Arten der AfA. Linear
heisst Nettoanschaffungskosten durch drei Jahre = 500,00 € /
3=166,67 €, die du im Jahr absetzen kannst. Da du die Rechner
im Februar gekauft hast, musst du die 166,67 € durch 12 Monate
= 13,89 * 11 Monate (die du den Rechner ja nur hast)ergibt
152,78 €, die du für einen Rechner im Jahr absetzen kannst.
Das heisst am Jahresende ist der Rechner lt. Büchern nicht
mehr 500,00 € wert, sondern 152,78 € weniger. Da der Rechner
zu deinem Betriebsvermögen gehört, müsstest du für 500 €
Steuern bezahlen. Wenn du ihn jetzt abgeschrieben hast, musst
du entsprechend weniger Steuern bezahlen. Sinn von
Abschreibungen ist es, theoretisch, weniger Steuern zu
bezahlen, um mit den „gesparten“ Steuern Neuinvestitionen zu
tätigen, wenn deine Anlagegüter entweder abgeschrieben sind
oder erneuert werden müssen.

Ist es für mich überhaupt relevant bzw. möglich etwas abzuschreiben, da ich im ersten Jahr sicher nicht über einen Gewinn von 7000 Euro komme und damit keine Einkommenssteuer zahlen muss? Das hat doch nichts mit der Umsatzsteuer und Vorsteuer zu tun, oder?

Die andere Möglichkeit ist die der degressiven Abschreibung.
Hier kannst du das doppelter der linearen Abschreibungssumme
abschreiben aber höchstens 20 %. Da du durch die drei Jahre
auf eine jährliche Abschreibungsqute von 33/3 % kommst, ist
diese Art eher nichts für dich.

Warum du aber meinst, als Kleinunternehmer nicht
einkommenssteuerpflichtig zu sein, ist das falsch. Du bist
nicht umsatzsteuerpflichtig, aber das hast du ja „abgewählt“.
Einkommenssteuer musst du auf fast alle Einkunftsarten zahlen.
Zum Nachlesen lege ich dir das ESt-Gesetz ans Herz. § 1, 2, 3,
13-22 sind hier sehr lesenswert.
Wenn du noch Fragen hast, frag einfach.

Könnt ihr mir da weiterhelfen.

Danke schonmal im vorraus

Viele Grüße Gesinche

Vielen Dank nochmal

Hallo nochmal,

dass du am anfang umsatzsteuer vom finanzamt zurückbekommst ist in der gründungsphase ganz normal…

bez. deiner gewinnermittlung bist du verpflichtet ! für betrieblich genutzte wirtschaftsgüter die abschreibung vorzunehmen…eine spätere nachholung ist nicht möglich…

u.u. kannst du selbstverständlich einen verlust im erstjahr geltend machen den du in die folgejahre „vorschiebst“ oder mit anderen einkünften verrechnen kannst…

gruß inder

Die PC, die du in der Firma behälst, kannst du abschreiben
über drei Jahre. Es gibt verschiedene Arten der AfA. Linear
heisst Nettoanschaffungskosten durch drei Jahre = 500,00 € /
3=166,67 €, die du im Jahr absetzen kannst. Da du die Rechner
im Februar gekauft hast, musst du die 166,67 € durch 12 Monate
= 13,89 * 11 Monate (die du den Rechner ja nur hast)ergibt
152,78 €, die du für einen Rechner im Jahr absetzen kannst.
Das heisst am Jahresende ist der Rechner lt. Büchern nicht
mehr 500,00 € wert, sondern 152,78 € weniger. Da der Rechner
zu deinem Betriebsvermögen gehört, müsstest du für 500 €
Steuern bezahlen. Wenn du ihn jetzt abgeschrieben hast, musst
du entsprechend weniger Steuern bezahlen. Sinn von
Abschreibungen ist es, theoretisch, weniger Steuern zu
bezahlen, um mit den „gesparten“ Steuern Neuinvestitionen zu
tätigen, wenn deine Anlagegüter entweder abgeschrieben sind
oder erneuert werden müssen.

Hallo,

„Sinn“ der AfA ist es die anschaffungskosten eines anlagegutes, entsprechend der gewöhnlichen nutzungsdauer, über den abschreibungszeitraum gewinnmindernd geltend zu machen…was hat das mit investitionen zu tun ?

  • ferner gibt es kein wahlrecht sondern die abschreibung muss vorgenommen werden…

Die andere Möglichkeit ist die der degressiven Abschreibung.
Hier kannst du das doppelter der linearen Abschreibungssumme
abschreiben aber höchstens 20 %. Da du durch die drei Jahre
auf eine jährliche Abschreibungsqute von 33/3 % kommst, ist
diese Art eher nichts für dich.

  • degressive AfA nur noch möglich bei vorheriger bildung einer ansparabschreibung !

gruß inder

Hallo,

„Sinn“ der AfA ist es die anschaffungskosten eines
anlagegutes, entsprechend der gewöhnlichen nutzungsdauer, über
den abschreibungszeitraum gewinnmindernd geltend zu
machen…was hat das mit investitionen zu tun ?

Nach Ablauf der Abschreibung hast du „theoretisch“ den nominellen Geldwert, um Neuinvestitionen zu tätigen.

  • ferner gibt es kein wahlrecht sondern die abschreibung muss
    vorgenommen werden…

Habe nie was anderes gesagt

  • degressive AfA nur noch möglich bei vorheriger bildung einer
    ansparabschreibung !

Das ist mir neu, wo steht das denn?

Gesine

gruß inder

Hallo,

„Sinn“ der AfA ist es die anschaffungskosten eines
anlagegutes, entsprechend der gewöhnlichen nutzungsdauer, über
den abschreibungszeitraum gewinnmindernd geltend zu
machen…was hat das mit investitionen zu tun ?

Nach Ablauf der Abschreibung hast du „theoretisch“ den
nominellen Geldwert, um Neuinvestitionen zu tätigen.

Hallo,

verstehe ich nicht - welchen „geldwert“ habe ich denn dann - ich habe doch lediglich die kosten über mehrere jahre verteilt ?

  • ferner gibt es kein wahlrecht sondern die abschreibung muss
    vorgenommen werden…

Habe nie was anderes gesagt

…Die PC, die du in der Firma behälst, kannst ! du abschreiben über drei Jahre…zitat ende…

klang so, als ob du meinst, es besteht ein wahlrecht…

  • degressive AfA nur noch möglich bei vorheriger bildung einer
    ansparabschreibung !

Das ist mir neu, wo steht das denn?

-sorry, erst lesen…hab ich mit der 20% igen sonderabschreibung verwechselt…

gruß inder

Gesine

gruß inder

**Hallo,

verstehe ich nicht - welchen „geldwert“ habe ich denn dann -
ich habe doch lediglich die kosten über mehrere jahre verteilt ?**

Hallo …,

wenn die Abschreibungen über Umsatzerlöse wieder „verdient“ werden, dann hat der Gewerbetreibende am Ende der Nutzungsdauer den Abschreibungsgegenwert, d.h. die Liquidität zum Erwerb eines Ersatz-Wirtschaftsgutes angesammelt.

Man nennt dies auch „Finanzierung aus Abschreibungsgegenwerten“ oder „Lohmann-Ruchti-Effekt“.

MfG
M. Grigo
http://www.bebo-consulting.de

Hallo nochmal,

dass du am anfang umsatzsteuer vom finanzamt zurückbekommst
ist in der gründungsphase ganz normal…

Ok, das hab ich auch so gelesen…

bez. deiner gewinnermittlung bist du verpflichtet ! für
betrieblich genutzte wirtschaftsgüter die abschreibung
vorzunehmen…eine spätere nachholung ist nicht möglich…

u.u. kannst du selbstverständlich einen verlust im erstjahr
geltend machen den du in die folgejahre „vorschiebst“ oder mit
anderen einkünften verrechnen kannst…

Wenn man das ganze mal an einem Fallbeispiel komplett betrachten würde, wie sähe das dann aus?

Also ich habe das Gewerbe im Februar gegründet, lasse mich nicht von der USt-PFlicht befreien. Ich mache in diesem Monat (Februar) folgendes:

Ich kaufe oben genannte Dinge ein für einen Gesamtpreis von 2900 Euro. Dann verkaufe ich 3 PCs weiter mit Rechnungen und ausgewiesener USt. Am Ende des Monats bzw. bis zu 10 Tage danach muss ich dann meine USt-Voranmeldung beim Finanzamt einreichen. Aus dieser folgt(wie oben beschrieben) eine USt von -136 Euro. Dieses Geld erhalte ich dann in kurzer Zeit auf meinem Konto(?)Aber ich habe in diesem Monat einen Verlust von 850Euro gemacht.

In den folgenden 11 Monaten kaufe ich jeweils 1 PC für 580 Euro inkl. USt ein und verkaufe ihn für 638 Euro inkl. USt. Dann habe ich eine Vorsteuer von jeweils 80 Euro bezahlt und 88 Euro an USt bekommen.

Nun muss ich in diesen 11 Moanten jeweils auf der USt-Voranmeldung 8 Euro als Umsatzsteuer ausweisen und genauso 42 Euro Gewinn(?) Diese 8 Euro muss ich dann jeweils 10 Tage nach Ende des Monats ans Finanzamt überweisen(?)

Nach diesem ersten Geschäftsjahr muss dann noch eine Steuererklärung erfolgen, oder? Was muss man bei dieser alles angeben? Wird hier die AfA wichtig, oder hätte man das schon vorher machen sollen?

Der Gewinn/Verlust nach diesm Jahr beträgt dann -850+11*42= -388 Euro(?)
Kann ich das nun fürs zweite Jahr geltend machen, oder wie funktioniert das?

ICh hoffe Ihr/Du kannst mir meine zahlreichen Fragen beanworten und vielleicht noch was ergänzen/berichtigen.

gruß inder

Gruß zurück und ein dickes Dankeschön an die Community und speziell an euch zwei.

**Hallo,

verstehe ich nicht - welchen „geldwert“ habe ich denn dann -
ich habe doch lediglich die kosten über mehrere jahre verteilt
?**

Hallo …,

wenn die Abschreibungen über Umsatzerlöse wieder „verdient“
werden, dann hat der Gewerbetreibende am Ende der
Nutzungsdauer den Abschreibungsgegenwert, d.h. die Liquidität
zum Erwerb eines Ersatz-Wirtschaftsgutes angesammelt.

Man nennt dies auch „Finanzierung aus
Abschreibungsgegenwerten“ oder „Lohmann-Ruchti-Effekt“.

Hallo,

danke für den hinweis - hab mir mal paar beispiele angesehen - gilt wohl eher für industriebetriebe mit entsprechender anzahl gleichartiger maschinen…aber wohl auch im „kleinen“ anwendbar…

gruß inder

MfG
M. Grigo
http://www.bebo-consulting.de

Hallo …,

an Industriebetrieben wird es gerne demonstriert, weil es dort eindrucksvoll darstellbar ist und sich den Studenten gut einprägt.

Aber jede „verdiente“ Abschreibung, steht einem Unternehmen zur freien Verwendung zur Verfügung, um ggf. ein neues Wirtschaftsgut davon zu erwerben.

MfG
M. Grigo
http://www.bebo-consulting.de

Hallo nochmal,

dass du am anfang umsatzsteuer vom finanzamt zurückbekommst
ist in der gründungsphase ganz normal…

Ok, das hab ich auch so gelesen…

bez. deiner gewinnermittlung bist du verpflichtet ! für
betrieblich genutzte wirtschaftsgüter die abschreibung
vorzunehmen…eine spätere nachholung ist nicht möglich…

u.u. kannst du selbstverständlich einen verlust im erstjahr
geltend machen den du in die folgejahre „vorschiebst“ oder mit
anderen einkünften verrechnen kannst…

Wenn man das ganze mal an einem Fallbeispiel komplett
betrachten würde, wie sähe das dann aus?

Also ich habe das Gewerbe im Februar gegründet, lasse mich
nicht von der USt-PFlicht befreien. Ich mache in diesem Monat
(Februar) folgendes:

Ich kaufe oben genannte Dinge ein für einen Gesamtpreis von
2900 Euro. Dann verkaufe ich 3 PCs weiter mit Rechnungen und
ausgewiesener USt. Am Ende des Monats bzw. bis zu 10 Tage
danach muss ich dann meine USt-Voranmeldung beim Finanzamt
einreichen. Aus dieser folgt(wie oben beschrieben) eine USt
von -136 Euro. Dieses Geld erhalte ich dann in kurzer Zeit auf
meinem Konto(?)Aber ich habe in diesem Monat einen Verlust von
850Euro gemacht.

Hallo nochmal,

das mie dem geld vom fa stimmt so…in der umsatzsteuervoranmeldung geht es jedoch nur um die umsätze - nicht um den gewinn oder verlust…

In den folgenden 11 Monaten kaufe ich jeweils 1 PC für 580
Euro inkl. USt ein und verkaufe ihn für 638 Euro inkl. USt.
Dann habe ich eine Vorsteuer von jeweils 80 Euro bezahlt und
88 Euro an USt bekommen.

Nun muss ich in diesen 11 Moanten jeweils auf der
USt-Voranmeldung 8 Euro als Umsatzsteuer ausweisen und genauso
42 Euro Gewinn(?) Diese 8 Euro muss ich dann jeweils 10 Tage
nach Ende des Monats ans Finanzamt überweisen(?)

  • du setzt in der umsatzsteuervoranmeldung die umsätze an und rechnest die vorsteuer dagegen - unterm strich kommen dann deine 8 euro raus - schau dir mal das formular an…

Nach diesem ersten Geschäftsjahr muss dann noch eine
Steuererklärung erfolgen, oder? Was muss man bei dieser alles
angeben? Wird hier die AfA wichtig, oder hätte man das schon
vorher machen sollen?

  • richtig, du machst zum 31.12. deine gewinnermittlung bei der du alle einnahmen mit allen betriebsausgaben auflistest - u.a. auch die afa…vorher musst du nichts angeben - nur die umsatzsteuergeschichten…

Der Gewinn/Verlust nach diesm Jahr beträgt dann -850+11*42=
-388 Euro(?)
Kann ich das nun fürs zweite Jahr geltend machen, oder wie
funktioniert das?

  • wenn du sonst keine anderen einkünfte hast nmmst du den verlust mit ins folgejahr oder trägst ihn ein jahr zurück, falls es sich positiv für dich auswirkt…

gruß inder

ICh hoffe Ihr/Du kannst mir meine zahlreichen Fragen
beanworten und vielleicht noch was ergänzen/berichtigen.

gruß inder

Gruß zurück und ein dickes Dankeschön an die Community und
speziell an euch zwei.

Hallo …,

N E I N …

Also jetzt bin ich doch etwas durcheinander und hoffe das wird mir auch noch klar.

Im ersten Monat (Februar) wurden 5 PC´s gekauft, zwei wandern
ins Anlagevermögen (weil betrieblich genutzt) und drei wandern
ins Umlaufvermögen (weil Vorräte).

Soweit so gut. Das Geld das ich für das Anlagevermögen ausgegeben habe, wird das nicht in die Bilanz mit eingerechnet(siehe unten)?

Die drei PC´s werden für 1.650€ (550€ x 3)
verkauft und wurden für 1.500€ (500€ x 3)
eingekauft, macht saldiert einen Rohertrag von 150€ aus.

Wenn ich nun aber nach diesem Monat eine Umsatzsteuervornanmeldung machen muss, was genau kommt dann darein?
(Meine Vermutung:
Gezahlte VSt: 400 € für 5 PCs
Vereinnahmte USt: 264 € für 3 PCs
Dann bekomm ich doch diese 136 €, müssen die später nichtmehr auftauchen?)

Die PC´s im Anlagevermögen werden über die Nutzungsdauer (bei
PC´s 3 Jahre) abgeschrieben d.h. mit mtl. 13,89€ oder am
Jahresende mit 11 x 13,89 = 152,79€.

Werden die beiden PC´s mtl. abgeschrieben, was zu empfehlen
wäre, um stets aktuelle Zahlen parat zu haben, dann würde der
Rohertrag um die Abschreibungen von 27,78€ (13,89€
x 2) gemindert werden, d.h. er läge dann bei 122,22€
(150€ - 27,78€).

Ist der Rohertrag=Gewinn?

Wenn im ersten Monat (Februar) 5 PC´s gekauft werden und in
den 10 Folgemonaten jeweils 1 PC gekauft und auch wieder
verkauft wird (insgesamt werden 13PC´s verkauft), dann sieht
die Rechnung wie folgt aus:

Das Geschäftsjahr geht hier als immer bis 31.12?

…7.150€ (13 x 550€)
…1.144€ (USt.)
=…8.294€ (Einnahmen)

…6.500€ (13 x 500€)
…1.040€ (VSt.)
=…7.540€ (Ausgaben)

=…754€ (Überschuss 8.294€ - 7.540€)
…- 104€ (USt.-Zahlung 1.144€ - 1.040€)
…- 305,56€ (Abschreibung 2 x 500€ / 36M x 11)
=… 344,44€ (Gewinn 754€ - 104€)

Also die Rechnungen sind mir ansich schon klar, aber wieso kommen total unterschiedliche Ergebnisse heraus?

Der Gewinn beträgt am Jahresende 344,44 € und das
Anlagevermögen (die beiden PC´s) liegt bei 694,44€
(1.000€ - 305,56€).

Also, es ist mir nachdem ich es nochmal genauer durchgelesen habe schon etwas klarer, aber insgesamt verstehe ich es noch nicht. Im Einzelnen ist mir das mit den UST-Voranmeldungen und wie diese mit der jährlichen Steuererklärung zusammenhängen noch unklar.

Habt ihr irgendwelche Links mit praktischen Beispielen oder könnt ihr das obige ausführlich erweitern/erläutern/beschreiben? Ich habe mich durch zig Berater durchgearbeitet aber check immer noch nicht voll durch.

MfG
M. Grigo
http://www.bebo-consuilting.de

Danke

Ok, das habe ich verstanden, aber was ist mit diesem (BEBOUBs) Artikel?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo …,

N E I N … die Berechnung ist falsch, es entsteht kein Verlust, es entsteht ein Gewinn !

Im ersten Monat (Februar) wurden 5 PC´s gekauft, zwei wandern ins Anlagevermögen (weil betrieblich genutzt) und drei wandern ins Umlaufvermögen (weil Vorräte).

Die drei PC´s aus den Vorräten werden für 1.650€ (550€ x 3) verkauft und wurden für 1.500€ (500€ x 3) eingekauft, macht saldiert einen Rohertrag von 150€ aus.

Die PC´s im Anlagevermögen werden über die Nutzungsdauer (bei PC´s 3 Jahre) abgeschrieben d.h. entweder am Monatsende mit 27,78€ (1.000€ / 36M) oder am Jahresende mit 305,56€ (11 x 27,78€).

Die Vorsteuer für die beiden PC´s, die ins Anlagevermögen wandern, wird im März für den Monat Februar angemeldet und erhöht die Betriebseinnahmen im Monat des Rückflusses (Zahlungseingang auf dem Konto).

Werden die beiden PC´s mtl. abgeschrieben, was zu empfehlen wäre, um stets aktuelle Zahlen parat zu haben, dann würde der Rohertrag mtl. um die Abschreibungen von 27,78€ gemindert werden, d.h. er läge dann im Februar bei 122,22€ (150€ - 27,78€).

Wenn im ersten Monat (Februar) 5 PC´s gekauft werden und in den 10 Folgemonaten jeweils 1 PC gekauft und auch wieder verkauft wird (insgesamt werden 13PC´s verkauft), dann sieht die Rechnung wie folgt aus:

…7.150€ (13 x 550€)
…1.144€ (USt. 13 x 88€)
…160€ (VSt.-Erstattung 3 x 80€)
=…8.454€ (SUMME Einnahmen)

…6.500€ (13 x 500€)
…1.040€ (VSt. 13 x 80€)
…104€ (USt.-Zahlung 1.144€ - 1.040€)
=…7.644€ (SUMME Ausgaben)

=…810€ (Überschuss 8.454€ - 7.644€)
…-305,56€ (Abschreibung 2 x 500€ / 36M x 11)
=… 504,44€ (Gewinn 754€ - 104€)

Der Gewinn beträgt am Jahresende 504,44€ und das Anlagevermögen (die beiden PC´s) liegt bei 694,44€ (1.000€ - 305,56€).

Bei dem Erwerb der beiden betrieblich genutzten PC´s für je 500€ / Stück handelt es sich um eine Auszahlung die nicht erfolgswirksam ist, der Erfolg wird nur durch die Abschreibungen der beiden PC´s beeinflusst, daher fliesst die Auszahlung bei dem Erwerb der Wirtschaftsgüter nicht in die Erfolgsrechnung mit ein.

MfG
M. Grigo
http://www.bebo-consulting.de

Hallo …,

sorry… ich habe mich zweimal verschrieben und den Text nachkorrigiert, die jetzige Fassung ist ok !

**In der Voranmeldung für Februar steht drin:

Zeile 28 Steuerpflichtiger Nettoumsatz 1.650€ (550€ x 3)
…daneben die darauf anfallende Umsatzsteuer von 264€

Zeile 55 Abziehbare Vorsteuerbeträge 400€ (80€ x 5)**

Der Erstattungsbetrag wird bei der EÜ-Rechnung im Monat der Erstattung als Einnahme verbucht.

Der Rohertrag"Rohergebnis" ist definiert in § 276 HGB, im Detail bitte dort nachlesen, grob umschrieben ist es die Differenz von Umsatzerlösen zzgl. sonstiger betrieblicher Erträge, abzüglich Materialaufwand.

Gewinn ist gemäß $ 4 (3) EStG der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben.

Bei Gewerbetreibenden ist das Geschäftsjahr das Kalenderjahr, geregelt in § 4a (1) Satz 3 EStG nur wenn sich der Gewerbetreibende ins Handelsregister eintragen läßt und die Kaufmannseigenschaft erwirbt, kann er einen vom Kalenderjahr abweichenden Zeitraum als Geschäftsjahr beim Finanzamt beantragen.

Was ist denn jetzt noch unklar ?

MfG
M. Grigo
http://www.bebo-consulting.de

Jetzt ist mir alles klar, Vielen Dank nochmal!

Gruß