Umsatzsteuer/Vorsteuer

Hallo!
Ich habe in diesem Jahr ein Kleinunternehmen gegründet und bin über die Umsatzgrenze von 17.500 € für Kleinunternehmer im Gründungsjahr hinausgeschossen.
Ab Januar werde ich dann mit der Umsatzsteuervoranmeldung beginnen. Helft mir mal bitte eben kurz weiter, wenn ich jetzt die Vorsteuer erstattbekomme und die Umsatzsteuer abführe, dann mache ich doch Verluste, oder sehe ich das Falsch?

Beispiel:

Ich kaufe einen Artikel für 25,00 netto, bekomme also 4,75 € an Vorsteuer erstattet. Den Artikel verkaufe ich dann für 40,00 € brutto. Das heißt ich führe 6,39 € an Umsatzsteuer ab. Das macht dann doch ein Minus von 1,64 € oder sehe ich das irgendwie falsch? Heißt es nicht, die Umsatzsteuer wäre ein durchlaufender Posten?

Über eine kurze und schnelle Info wäre ich euch sehr dankbar!

Gruß

Dennis

Hallo Dennis

Du funktionierst wie ein Durchlauferhitzer und „erwärmst“ die Einnahmen des
Staates.

Der Mehrwert, den Du erzeugst, wird versteuert, daher die Differenz.

Gruss
Heinz

Servus,

da für steuerliche Fragen nicht bloß in diesem Brett, sondern auch im eigentlich dafür gedachten Brett „Steuern“ bestimmte Regeln gelten (vgl: FAQ:1129), bloß soviel:

Verlust tritt ein, wenn die Aufwendungen den Ertrag übersteigen bzw. - wie hier wahrscheinlich der Fall - die Ausgaben höher sind als die Einnahmen.

Das kann beim Übergang von der Kleinunternehmer- zur Regelbesteuerung unter Umständen der Fall sein. In diesem Fall muss dringend neu kalkuliert werden. Insbesondere muss darauf geachtet werden, was mit den Preisen passiert, die mit anderen Unternehmern vereinbart werden.

Schöne Grüße

MM

Bei allem Respekt Dennis, aber das ist großartig:

Beispiel:

Ich kaufe einen Artikel für 25,00 netto, bekomme also 4,75 €
an Vorsteuer erstattet. Den Artikel verkaufe ich dann für
40,00 € brutto. Das heißt ich führe 6,39 € an Umsatzsteuer ab.
Das macht dann doch ein Minus von 1,64 € oder sehe ich das
irgendwie falsch? Heißt es nicht, die Umsatzsteuer wäre ein
durchlaufender Posten?

Deutschland voran. das war doch bestimmt nur ein Joke-beitrag von dir oder?

Von mir einen Stern für die bisher witzigste Erklärung zum Thema
„Mehrwertsteuer“. *gg*

Gruss
JoKu

Beispiel:

zum allgemeinen Beispiel,
grob und ohne Berücksichtigung von Jahren und Voranmeldungszeiträumen:

Aus Sicht der Umsatzstuer:
6,39 € - 4,75 € = 1,64 € sind an das FA zu zahlen

Aus Sicht der Einkommensteuer:
Einnahmen: 40,00 €
Ausgaben: 25,00 € + 4,75 € + (die 1,64 € von oben) = 31,39 €

Einn. - Ausg. = Gewinn
und der ist in der Einkommensteuererklärung anzugeben.

Gruß
JoKu