Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug, Jahreswende

Hallo!

Das Jahr neigt sich ja dem Ende zu und nicht wenige Kleinunternehmer entscheiden sich 2009 für eine Umsatzsteuerveranlagung (sei es weil sie’s müssen, sei es weil sie sich davon Vorteile versprechen).

Nun finde ich die Frage interessant, welchen Einfluß der Jahreswechsel hat. Mal zwei Bsp. und meine Meinung dazu, die ihr gern kommentieren dürft:

  1. Kleinunternehmer K bestellt am 25.12. Computer, bezahlt diesen noch vor dem 1.1.09 (Zahlungseingang beim anderen) und der Computer wird am 31.12. geliefert; mE klarer Fall: für den Computer kann K keine Vorsteuer abziehen, da der gesamte Computerumsatz im Jahr 2008 liegt und da K Kleinunternehmer war.

  2. K bestellt wieder am 25.12., bezahlt wiederum gleich, geliefert wird aber erst am 2.1.09. Oder der Fall, dass zwar vor dem 1.1.09 geliefert wird, aber der Einzug der Kreditkarte seitens des Verkäufers erst nach dem 1.1.09 geschieht. „Umsatz“ iSv UStG ist ja der ganze Vorgang des Lieferns und Bezahlens. Damit stellt sich die Frage zu welchem Jahr ein Umsatz zu rechnen ist, der zum Teil in dem einen, zum Teil in dem anderen Jahr stattfindet.

Hat da jmd. Ahnung? Immerhin kann das für K wichtig sein. Wenn er was Großes im Wert von 10.000 Euro kauft, bekäme er 1900 Euro als Vorsteuer zurückerstattet vom FA. Wenn dieser Umsatz für das Vorjahr -wo er Kleinunternehmer war - gewertet wird, bekommt er nada.

M.E. schweigt das UStG dazu vollständig.

M.E. schweigt das UStG dazu vollständig.

Nein, tut es nicht. Es gibt den $15a. Wenn wie im Beispiel 1 der Computer im Kleinunternehmerjahr nerechnet und geliefert wird, bekomment der Unternehmer in den Folgejahre jeweils ein fünftel der vorsteuer erstattet.

Geht aber auch anders rum, beim WEchsel von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerregelung.

Jörg

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Aha, danke. Wenn aber der Kleinunternehmer den Computer - sagen wir für 10.000 Euro - erst nach dem 1.1.09 kauft, wo er also bereits umsatzsteuerveranlagt ist, dann kann er die Ust. iHv 1900 Euro von seiner Umsatzsteuerschuld abziehen bzw. bekommt sie ersetzt (soweit er zB keine anderweitige UStschulden hat). Oder gibts da etwa auch diese Mehrjahresabschreibungsregeln?

Wenn er den Computer nach dem 01.01.09 kauft, wo er regelversteuernder Unternehmer ist, bekommt er die Vorsteuer sofort und voll „ausgezahlt“ bzw. angerechnet.

Wenn er nach einem Jahr aber wieder Kleinunternehmer wird, muss er in den folgenden 4 Jahren jeweils ein fünftel der Vorsteuer zurückzahlen, wenn er nach 2 Jahren wieder Kleinunternehmer wird, muss er in den folgenden 3 Jahren jeweils ein fünftel zurückzahlen, usw.

Jörg