Guten Tag,
wäre nett, wenn jemand eine Lösung zu folgender Problematik wüßte:
Unternehmer A, Sitz in Deutschland, baut bei einer Privatperson mit Wohnsitz in Frankreich Fenster ein. Die Fenster hat A in Deutschland bei Unternehmer B bestellt und erhält dafür auch eine Rechnung von diesem. B liefert direkt nach Frankreich. Ist die Umsatzsteuer von Unternehmer A in Deutschland oder Frankreich abzuführen? Ist das eine Werklieferung der wird das als Bauleistung gewertet?
Danke für eure Hilfe.
Servus,
Unternehmer A, Sitz in Deutschland, baut bei einer
Privatperson mit Wohnsitz in Frankreich Fenster ein.
Was hat P bei A bestellt? Lieferung von Fenstern oder Ausstattung seines Hauses mit neuen Fenstern?
Wenn A nur mit der Lieferung beauftragt worden ist, und die Fenster z.B. aus Kundenfreundlichkeit gleich auch noch einbaut, hammer ein Reihengeschäft und A führt eine ruhende Lieferung in Frankreich aus.
Wahrscheinlich ist er aber mit der Ausstattung des Hauses mit neuen Fenstern beauftragt worden. Dann geht es um eine Bauleistung, die in F steuerbar ist, wo das Haus steht, und die Lieferung der Fenster auf A’s Baustelle in F hat keine Bedeutung für die (andere) Leistung von A an P.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
letzteres ist der Fall. Also Bauleistung. OK. Die Abgrenzung war mir irgendwie nicht ganz klar. Danke für die schnelle Hilfe.
LG Corinna