Umsatzsteuer zum x-ten

Ihr Lieben,

ich war bereits so fleißig, mir die Threads weiter unten durchzulesen. Schlau daraus bin ich allerdings nur zur Hälfte geworden.
Also: einfacher Fall. Anmeldung Nebengewerbe mit höchstens 250,-€ Einnahmen im Monat und so gut wie keinen Ausgaben (bin hauptberufl. angestellt) - Folge: Fragebogen vom Finanzamt. Hmpf.
Was mich durcheinanderbringt (ich bin blond), ist die doppelte Verneinung bei der Frage nach §19:
„Auf die Nichterhebung der Umsatzsteuer/ Kleinunternehmerregelung nach §19 Abs 1 UStG wird verzichtet“. Soll ich das nun ankreuzen oder nicht *verwirrtguck*?

Und: was ist hiermit: „Ich beantrage, mir die Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten (Istversteuerung) zu gestatten, §20 UStG“ - *nochverwirrterguck* ?

Und: zählen zum vorrauss. Jahresumsatz auch die Ausgaben für PC, Papier, Tinte und Internet (wichtig, weil Grafik-Job)?

Ich hab´ zwar schon im kleinunternehmerischen Bekanntenkreis herumgefragt, aber meine Fragen scheinen so dämlich zu sein, daß mir darauf noch keiner antworten konnte *peinlich berührt zu Boden schau*

die sich wirklich dusselig vorkommende
Minx

Hallo Minx!

Vielleicht erst 'mal folgendes:

die sich wirklich dusselig vorkommende
Minx

Wahrscheinlich fragst Du so dusselig, weil’s genauso in irgendeinem Paragraphen oder auf dem FA-Formular steht. Da bekommt man dann natürlich auch verständnislose Blicke, Achselzucken usw., fast egal, wen Du fragst.

Was mich durcheinanderbringt (ich bin blond), ist die doppelte
Verneinung bei der Frage nach §19:
„Auf die Nichterhebung der Umsatzsteuer/
Kleinunternehmerregelung nach §19 Abs 1 UStG wird verzichtet“.
Soll ich das nun ankreuzen oder nicht *verwirrtguck*?

Wo hast Du denn diesen §19 her? – Doch nicht in etwa aus dem Formular des Finanzamts (FA), oder etwa doch?

So alldieweil, wenn’s so dämlich sann, die Beamten, donn fragst holt die, gell!

Du musst das Forumlar doch sowieso irgendwie zum FA bringen, dann lass offen, was Du nicht verstehst, bring das Ding persönlich hin und frag halt.

Und: was ist hiermit: „Ich beantrage, mir die Berechnung der
USt nach vereinnahmten Entgelten (Istversteuerung) zu
gestatten, §20 UStG“ - *nochverwirrterguck* ?

Musst Du nicht beantragen, weil Du wohl auf die USt-Zahlung als Kleingewerbetreibende verzichten willst. Würdest Du USt bezahlen müssen, dann hättest Du damit die Option, möglichst nah am wirklichen Umsatz-Aufkommen die USt abzuführen. (Ansonsten erfolgt immer eine schätzungsweise Vorauszahlung.)

Und: zählen zum vorrauss. Jahresumsatz auch die Ausgaben für
PC, Papier, Tinte und Internet (wichtig, weil Grafik-Job)?

Nein, nicht so, wie Du Dir das jetzt vielleicht vorstellst.
Du wirst wahrscheinlich die sog. „Einnahme-/Überschuss-Rechnung“ machen; dabei schreibst Du chronologisch alle Einnahmen und alle Ausgaben auf, machst zum Jahresende einen Strich drunter und kannst daraus den Rohgewinn vor Steuern (vor der Einkommensteuer) ablesen.

Die Ausgaben (für…) vermindern den Umsatz aufgrund Deiner Tätigkeit und somit auch die Höhe der Steuern.

Wenn Du nun Wert darauf legst, unbedingt die USt für Deine Ausgaben in Ansatz zu bringen, kannst Du das (der Fiskus lacht) gerne so tun; allerdings musst Du dann auch USt (MWSt.) auf Deinen Rechnungen ausweisen und USt regelmässig ans FA abführen. Damit tätest Du aber weder Dir noch Deinen Kunden einen Gefallen, denn die Rechnungen werden im Endeffekt teurer. (Solltest Du, still in Deinem Kämmerlein, planen, im 2. oder 3. Jahr einen Hauptberuf aus dem Gewerbe zu machen, wirst Du ggf. auch USt-pflichtig; das darfst Du vorsichtig bei Preis-Gestaltung und Umsatz-/Gewinnerwartungen einkalkulieren… nur heute gegenüber dem FA besser noch nicht erwähnen.)

Und noch ein Tipp am Rande: Besser ist’s, erst ab 2004 das Gewerbe zu führen. Du wirst in diesem Dezember (2003) bestimmt nicht mehr so viel Kosten (gewerbl., steuermindernde Ausgaben) verursachen und gleichzeitig geltend machen können… das erste Geschäftsjahr aber wäre schon fast dahin.

Ich hoffe, zur Verwirrung beigetragen zu haben :wink:
(nicht ganz ernst gemeint)

CU DannyFox64

Hallo Minx,

Fragebogen vom Finanzamt.
Hmpf.
Was mich durcheinanderbringt (ich bin blond), ist die doppelte
Verneinung bei der Frage nach §19:
„Auf die Nichterhebung der Umsatzsteuer/
Kleinunternehmerregelung nach §19 Abs 1 UStG wird verzichtet“.

Wenn Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen willst (also keine Erhebung von USt), nicht ankreuzen. Dann verzichtest Du nicht auf die Regelung, d.h. sie wird angewendet.

Und: was ist hiermit: „Ich beantrage, mir die Berechnung der
USt nach vereinnahmten Entgelten (Istversteuerung) zu
gestatten, §20 UStG“ - *nochverwirrterguck* ?

Heißt: Berechnung der Umsatzsteuer (wenn Du dereinst die Kleinunternehmer-Grenzen überschreiten solltest) nach dem Geld, was Du einnimmst und ausgibst. Nicht nach den Forderungen und Verbindlichkeiten, bevor sie bezahlt sind. Ist immer einfacher, solange Du nicht bilanzieren musst. Also vorsorglich ankreuzen. Wird sowieso nicht dazu kommen, solange Du die Kleinunternehmerregelung 19(1) UStG in Anspruch nimmst.

Und: zählen zum vorrauss. Jahresumsatz auch die Ausgaben für
PC, Papier, Tinte und Internet (wichtig, weil Grafik-Job)?

Nein, Umsatz ist bloß das, was Du einnimmst. Wenn Du Auslagen ersetzt bekommst, also Einnahmen neben Deinem Honorar für den Ersatz Deiner Materialkosten hast, ist das Umsatz.

Dieses sind nicht in erster Linie dämliche Fragen, sondern ganz konkrete, die man konkret, einfach und schnell beantworten kann.

Viel Erfolg wünscht

MM

Hallo DannyFox64,

Ich hoffe, zur Verwirrung beigetragen zu haben :wink:
(nicht ganz ernst gemeint)

also das ist Dir tatsächlich gelungen. Meine ersten Kontakte mit dem UStG sind etwa zwanzig Jahre her, und seither hat mich das Ding mehr oder weniger begleitet, aber unter dieser Maskierung habe ich es bloß mit großer Mühe wiedererkannt.

Nix für ungut

MM

…danke, Ihr zwei!
…ich bin erleichtert und geholfen…*ggggg*

@Danny:

Wo hast Du denn diesen §19 her? – Doch nicht in etwa aus
dem Formular des Finanzamts (FA), oder etwa doch?
So alldieweil, wenn’s so dämlich sann, die Beamten, donn fragst
holt die, gell!
Du musst das Forumlar doch sowieso irgendwie zum FA bringen,
dann lass offen, was Du nicht verstehst, bring das Ding
persönlich hin und frag halt.:

*lach* - jo, steht genauso im Fragebogen. Berlin eben. Dafür geht´s auch per E- bzw. Snailmail. Brauch´ ich nicht hin… ich bin übrigens vor der geballten Kompetenz der hiesigen Finanzbeamten gewarnt worden *ggg*.
Und danke für Deine Tips, hab´s mir gebookmarkt (*grmpf* - gräßliches Wort, hoffentlich findet Fritz das nicht…;-}).

briefmarkenschleckend, Minx

Hallo,

Und: was ist hiermit: „Ich beantrage, mir die Berechnung der
USt nach vereinnahmten Entgelten (Istversteuerung) zu
gestatten, §20 UStG“ - *nochverwirrterguck* ?

Wenn angekreuzt, heisst das, die USt wird erst an das Finanzamt weitergereicht, wenn der Kunde sie Dir bezahlt hat, also das Geld bei Dir eingegangen ist.

Heißt: Berechnung der Umsatzsteuer (wenn Du dereinst die
Kleinunternehmer-Grenzen überschreiten solltest) nach dem
Geld, was Du einnimmst und ausgibst. Nicht nach den
Forderungen und Verbindlichkeiten, bevor sie bezahlt sind. Ist
immer einfacher, solange Du nicht bilanzieren musst. Also
vorsorglich ankreuzen. Wird sowieso nicht dazu kommen, solange
Du die Kleinunternehmerregelung 19(1) UStG in Anspruch nimmst.

Und: zählen zum vorrauss. Jahresumsatz auch die Ausgaben für
PC, Papier, Tinte und Internet (wichtig, weil Grafik-Job)?

Das sind alles Betriebsausgaben, die zum Jahresende von Deinen Einnahmen (=Umsatz) in der Jahresteuererklaerung abgezogen werden.
Nur die darin enthaltene und beim Kauf bezahlte mehrwertsteuer kannst Du je nach Anfall in Deinen monatlichen USt-Erklaerungen als Vorsteuer geltend machen, bekommst Du zurueck, wenn keine Umsaetze, oder ziehst Du von den an das FA zu ueberweisenden UStn ab.
Vielleicht ist das etwas verstaendlicher :wink:.
Gruss, Petersen

Nein, Umsatz ist bloß das, was Du einnimmst. Wenn Du Auslagen
ersetzt bekommst, also Einnahmen neben Deinem Honorar für den
Ersatz Deiner Materialkosten hast, ist das Umsatz.

Dieses sind nicht in erster Linie dämliche Fragen, sondern
ganz konkrete, die man konkret, einfach und schnell
beantworten kann.

Viel Erfolg wünscht

MM