Hallo Minx!
Vielleicht erst 'mal folgendes:
die sich wirklich dusselig vorkommende
Minx
Wahrscheinlich fragst Du so dusselig, weil’s genauso in irgendeinem Paragraphen oder auf dem FA-Formular steht. Da bekommt man dann natürlich auch verständnislose Blicke, Achselzucken usw., fast egal, wen Du fragst.
Was mich durcheinanderbringt (ich bin blond), ist die doppelte
Verneinung bei der Frage nach §19:
„Auf die Nichterhebung der Umsatzsteuer/
Kleinunternehmerregelung nach §19 Abs 1 UStG wird verzichtet“.
Soll ich das nun ankreuzen oder nicht *verwirrtguck*?
Wo hast Du denn diesen §19 her? – Doch nicht in etwa aus dem Formular des Finanzamts (FA), oder etwa doch?
So alldieweil, wenn’s so dämlich sann, die Beamten, donn fragst holt die, gell!
Du musst das Forumlar doch sowieso irgendwie zum FA bringen, dann lass offen, was Du nicht verstehst, bring das Ding persönlich hin und frag halt.
Und: was ist hiermit: „Ich beantrage, mir die Berechnung der
USt nach vereinnahmten Entgelten (Istversteuerung) zu
gestatten, §20 UStG“ - *nochverwirrterguck* ?
Musst Du nicht beantragen, weil Du wohl auf die USt-Zahlung als Kleingewerbetreibende verzichten willst. Würdest Du USt bezahlen müssen, dann hättest Du damit die Option, möglichst nah am wirklichen Umsatz-Aufkommen die USt abzuführen. (Ansonsten erfolgt immer eine schätzungsweise Vorauszahlung.)
Und: zählen zum vorrauss. Jahresumsatz auch die Ausgaben für
PC, Papier, Tinte und Internet (wichtig, weil Grafik-Job)?
Nein, nicht so, wie Du Dir das jetzt vielleicht vorstellst.
Du wirst wahrscheinlich die sog. „Einnahme-/Überschuss-Rechnung“ machen; dabei schreibst Du chronologisch alle Einnahmen und alle Ausgaben auf, machst zum Jahresende einen Strich drunter und kannst daraus den Rohgewinn vor Steuern (vor der Einkommensteuer) ablesen.
Die Ausgaben (für…) vermindern den Umsatz aufgrund Deiner Tätigkeit und somit auch die Höhe der Steuern.
Wenn Du nun Wert darauf legst, unbedingt die USt für Deine Ausgaben in Ansatz zu bringen, kannst Du das (der Fiskus lacht) gerne so tun; allerdings musst Du dann auch USt (MWSt.) auf Deinen Rechnungen ausweisen und USt regelmässig ans FA abführen. Damit tätest Du aber weder Dir noch Deinen Kunden einen Gefallen, denn die Rechnungen werden im Endeffekt teurer. (Solltest Du, still in Deinem Kämmerlein, planen, im 2. oder 3. Jahr einen Hauptberuf aus dem Gewerbe zu machen, wirst Du ggf. auch USt-pflichtig; das darfst Du vorsichtig bei Preis-Gestaltung und Umsatz-/Gewinnerwartungen einkalkulieren… nur heute gegenüber dem FA besser noch nicht erwähnen.)
Und noch ein Tipp am Rande: Besser ist’s, erst ab 2004 das Gewerbe zu führen. Du wirst in diesem Dezember (2003) bestimmt nicht mehr so viel Kosten (gewerbl., steuermindernde Ausgaben) verursachen und gleichzeitig geltend machen können… das erste Geschäftsjahr aber wäre schon fast dahin.
Ich hoffe, zur Verwirrung beigetragen zu haben 
(nicht ganz ernst gemeint)
CU DannyFox64