Wenn ein vorsteuerabzugsberechtigter Einzelunternehmer mit seinem privaten Telefon geschäftliche Gespräche führt, kann er dann die Vorsteuer für diejenigen Beträge, die aufgrund Einzelnachweises belegbar geschäftlich sind, geltend machen?
Er kann die Vorsteuer nur geltend machen, wenn er die Rechnung auf seinen betrieblichen Geschäftssitz umschreiben lässt. Siehe Rechnungsanforderungen § 14 UStG.
laut Fragestellung handelt es sich um ein Privat-Telefon. Vorsteuern bei Privat-Telefonen können nicht geltend gemacht werden. Das Telefon ist dem Unternehmen überhaupt nicht zugeordnet. (Sorry, nur in Kurzform und untechnisch)
Es grüßt
Berta
Er kann die Vorsteuer nur geltend machen, wenn er die Rechnung
auf seinen betrieblichen Geschäftssitz umschreiben lässt.
Siehe Rechnungsanforderungen § 14 UStG.