Kann mir jemand helfen, bei der Problematik des PKW-Verkauf´s eines Unternehmers an einen Autohändler bezüglich des Umsatzsteuerausweises?
Ich habe öfter die Erfahrung gemacht, dass ein Unternehmer, der seinen betrieblich genutzten PKW an einen Autohändler verkauft, keine Umsatzsteuer auf den angestrebten Verkaufserlös draufschlagen kann. D.h. die meisten Autohäuser sagen: „Du bekommst von mit Betrag x, egal ob du umsatzsteuerpflichtig bist oder nicht“. Teilweise bekommt man als Begründung die Differenzbesteuerung genannt, aber das kann doch damit nichts zu tun haben oder sehe ich das falsch? Schließlich wird der PKW doch als Unternehmer und nicht als Privatperson verkauft.
Naja, ich würde mal sagen, es ist Verhandlungssache, ob der Kaufbetrag brutto oder netto ist, also inkl. der USt oder exclusive. Wenn der Unternehmer USt abführen muss und der Kaufbetrag inkl. der USt vereinbart wurde, kann er sich ja ausrechnen wieviel er ohne USt an Einnahmen hat.
Wenn ihm das zu wenig ist, muss er eben einen entsprechenden höheren Preis heraushandeln…
Das ist doch Käse, ein Händler der von sich gibt, ihm wäre das egal ob der Verkäufer USt-Pflichtig ist oder nicht hat schlichtweg selber keine Ahnung.
ein ust-pfl. Unternehmer muss den PKW-Verkauf aus seinem Betriebsvermögen als Einnahme versteurn und dazu gehört auch die USt.
E.
der Händler gibt einfach seine Preisvorstellung an und will noch 19 % sparen. Das ist alles…Feilschen mit Gebrauchtwagenhändlern halt.
Das ist auch egal. Der Händler versteuert so oder so am Ende nur die Marge die er an einem Fahrzeug verdient.
Beispiel: Einkauf 15.000 € Netto 12.605,04 €
Verkauf 17.000 € Netto 14.285,71 €
Gewinn = 1.680,67 €
bei Differenzbestuerung: Einkauf (ohne VSt-Abzug) 15.000 €
Verkauf 17.000 €
Bruttomarge: 2.000 €
Gewinn: 1.680,67 €
Wie man sieht kommt am Ende das gleiche raus.
Gruß
Jörg
Wie man sieht kommt am Ende das gleiche raus.
Tuts nicht.
Verkaufe ich als Unternehmer meinen PKW an einen Händler, und will 15.000 € dafür haben, muss ich 15.000 € + USt verlangen, damit mir 15.000 € auch bleiben.
OH ja, vielleicht hätte ich mal die Frage etwas genauer lesen sollen. Meine Antwort ist natürlich die Sicht des ankaufenden Händlers.
Sorry
Gruß
Jörg
Ja, theoretisch sollte das ja auch so ablaufen. Man einigt sich auf einen Preis und der Verkäufer schlägt dann die Umsatzsteuer drauf, was dem Händler egal sein sollte, weil er die Umsatzsteuer ja vom Finanzamt wieder erstattet bekommt. Und das ist genau der Punkt, den ich nicht verstehe, wieso viele Händler das nicht mitmachen. Aber ich sehe mich durch eure Reaktionen auf meine Frage eigentlich in meiner Ansicht bestätigt, dass die(se) Autohändler wahrscheinlich einfach keine Ahnung haben oder sich damit nicht auseinandersetzen wollen. …
Soweit erstmal vielen Dank!