Umsatzsteuerausweis Ja oder Nein?

Hallo!

Und schon wieder ein Problem. Meine Mutter ist ehrenamtlich in einem Verein tätig und hat da anlässlich eines Festes eine Festzeitschrift herausgegeben. In dieser sind einige Inserate von Firmen. Diese Firmen wollen natürlich eine Rechnung haben, mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Meine Mutter behauptet jetzt, man könne das als Spende sehen und daher sei keine Umsatzsteuer zu berechnen. Ich aber sage, dass dies eine Anzeigenschaltung im herkömmlichen Sinne ist und der Verein die Umsatzsteuer auf der Rechnung wohl gesondert ausweisen muss. Was ist jetzt richtig?

Danke für alle Antworten!

Grundsätzlich hast Du Recht. Die Umsatzsteuer darf aber nur auf der Rechnung ausgewiesen werden, wenn der Rechnungsaussteller auch Umsatzsteuer abführt.

Hallo Stephanie!

Spät aber doch… komme leider erst jetzt dazu www zu durchforsten.
. In dieser sind einige Inserate

von Firmen. Diese Firmen wollen natürlich eine Rechnung haben,
mit ausgewiesener Umsatzsteuer

Also die Rechnun kann natürlich OHNE USt ausgestellt werden, die Firmen brauchen dies NICHT als Spende verbuchen, sondern ganz normaler Aufwand, halt eben mit 0%.
Bei Spendenbuchungen ist es eher heikel, denn nicht jede Spende darf betrieblich abgesetzt werden. Bei uns in Österr. gibt es da alle Jahre eine eigene Liste, wo erschöpfend alle aufgelistet sind.

Es gibt ja soviel einmalige Zeitschriften von Vereinen (Fußball, Maturaklassen…) oder sogar von Parteien, da ist immer 0%.
Die Firma erspart sich ja auch nichts, denn wenn z.B. 1000,–
OHNE USt. , oder 1160,–(bei euch sind es ja 16%) die Rechnung ausstellen würde, der Firma kostet der Aufwand immer 1000.-- den die 160,-- holt sich die Firma ja vom FA.

Ich aber sage, dass dies eine

Anzeigenschaltung im herkömmlichen Sinne ist und der Verein
die Umsatzsteuer auf der Rechnung wohl gesondert ausweisen
muss.

Wenn sie USt ausweist, muß sie es auch abführen. Aber Achtung, da gibt es wieder Sonderregelungen, Kleinstunternehmer, Umsatz/Gewinngrenze usw.

Das wäre jetzt ein richtiges USt-Gesetz-Referat nötig
Also, wenn deine Mutter in einem Verein arbeitet, die sich selber keine Vorsteuer holen darf, aber auch keine USt. abführt, dann ganz einfach…Rechnung OHNE USt.

Ein lieber Gruß
s´Zwergerl