Hallo Stephanie!
Spät aber doch… komme leider erst jetzt dazu www zu durchforsten.
. In dieser sind einige Inserate
von Firmen. Diese Firmen wollen natürlich eine Rechnung haben,
mit ausgewiesener Umsatzsteuer
Also die Rechnun kann natürlich OHNE USt ausgestellt werden, die Firmen brauchen dies NICHT als Spende verbuchen, sondern ganz normaler Aufwand, halt eben mit 0%.
Bei Spendenbuchungen ist es eher heikel, denn nicht jede Spende darf betrieblich abgesetzt werden. Bei uns in Österr. gibt es da alle Jahre eine eigene Liste, wo erschöpfend alle aufgelistet sind.
Es gibt ja soviel einmalige Zeitschriften von Vereinen (Fußball, Maturaklassen…) oder sogar von Parteien, da ist immer 0%.
Die Firma erspart sich ja auch nichts, denn wenn z.B. 1000,–
OHNE USt. , oder 1160,–(bei euch sind es ja 16%) die Rechnung ausstellen würde, der Firma kostet der Aufwand immer 1000.-- den die 160,-- holt sich die Firma ja vom FA.
Ich aber sage, dass dies eine
Anzeigenschaltung im herkömmlichen Sinne ist und der Verein
die Umsatzsteuer auf der Rechnung wohl gesondert ausweisen
muss.
Wenn sie USt ausweist, muß sie es auch abführen. Aber Achtung, da gibt es wieder Sonderregelungen, Kleinstunternehmer, Umsatz/Gewinngrenze usw.
Das wäre jetzt ein richtiges USt-Gesetz-Referat nötig
Also, wenn deine Mutter in einem Verein arbeitet, die sich selber keine Vorsteuer holen darf, aber auch keine USt. abführt, dann ganz einfach…Rechnung OHNE USt.
Ein lieber Gruß
s´Zwergerl