Hallo,
Ist es nötig bei Betrieb eines Gewerbes mit Jahresumsatz unter DM 50.000 vom Finanzamt eine Genehmigung einzuholen, wenn Umsatzsteuer auf den Rechnungen ausgewiesen werden soll?
Vielen Dank für eure Antworten!
Tobias Laubach
Hallo,
Ist es nötig bei Betrieb eines Gewerbes mit Jahresumsatz unter DM 50.000 vom Finanzamt eine Genehmigung einzuholen, wenn Umsatzsteuer auf den Rechnungen ausgewiesen werden soll?
Vielen Dank für eure Antworten!
Tobias Laubach
Hallo,
Ist es nötig bei Betrieb eines Gewerbes mit Jahresumsatz unter
DM 50.000 vom Finanzamt eine Genehmigung einzuholen, wenn
Umsatzsteuer auf den Rechnungen ausgewiesen werden soll?
???
Prinzipiell darfst du die Umsatsteuer nur ausweisen, wenn du sie auch an das Finanzamt abführst (abzüglich der von dir bezahlten Vorsteuer natürlich). Die Umsatzgrenzen, is zu denen man selbiges nicht tun muß kenne ich im Moment nicht auswendig, jedenfalls ist irgendwo in den Unterlagen die nach einer Gewerbeanmeldung vom Finazamt kommen (sollten) ein entsprechndes Kreuz dafür zu machen.
Weitere Auskünfte erteilen die Finanzämter (oder kostenpflichtig die Steuerberater).
CU René
Hallo, Tobias!
Im Gegenteil, um Umsatzsteuer NICHT abführen zu müssen, mußt Du die Kleinunternehmerregelung anwenden können (§19UStG). Die Umsatzgrenze liegt m. E. momentan bei 100.000 DM. Wenn Du von dieser Vereinfachung Gebrauch machst, darfst Du keine Umsatzsteuer ausweisen, kannst aber auch keine Vorsteuer abziehen (wie Privatperson). Trittst Du als Kleinunternehmer gegenüber dem Finanzamt auf und weist trotzdem die Umsatzsteuer offen aus, schuldest Du den ausgewiesenen Betrag.
Folgende Grundsätze zum ALLGEMEINEN Verständnis:
Der Umsatzsteuerausweis geschieht zum Zwecke des Vorsteuerabzugs beim Rechnungsempfänger. Als Unternehmer mußt Du die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, egal ob Du eine Rechnung mit gesondertem USt-Ausweis stellst oder nicht, sofern steuerpflichtige Umsätze erzielt werden. Allerdings wird sich Dein Geschäftspartner bald nach einer geänderten Rechnung erkundigen, weil er ohne offenen Ausweis der USt bis zu 16% zuviel aus eigener Tasche bezahlt, vorausgesetzt, er ist auch Unternehmer.
Ciao!
Nemo
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