Umsatzsteuerbefreiung

Hallo,

nach meinem Wissen kann sich ein Kleinunternehmener von der Umsatzsteuer befreien lassen, wenn der Umsatz im letzen Jahr unter 17.500€, und im kommenden Jahr unter 50.000€ liegt.

Spielen eigentlich Abschreibungen und zum Beispiel Zinsen für Kredite da in den Umsatz mit rein? Denn wenn ein Unternehmer zwar einen gewissen Umsatz erbringt, aber auf der anderen Seite eine hohe Miete für den Laden zahlt, er aber aufgrund des Umsatzes nicht befreit wird, dann lohnt sich das doch vielleicht gar nicht…

Oder sehe ich da etwas falsch?

Vielen Dank für die Hilfe, Christoph

Umsatz vs. Gewinn
Hi !

Als Umsatz gilt all das, was ein Unternehmer von seinen Abnehmern erhält. Dies ist auch die Basis, die bei der Kleinunternehmerregelung zu Grunde zu legen ist. Eigene Kosten sind daher nicht abzuziehen.

Gewinn sind die Einnahmen abzüglich der Aufwendungen. Dies ist der Betrag, der den Ertragssteuern (Einkommen-, Gewerbe-, Körperschaftsteuer) zu Grunde zu legen ist.

BARUL76

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Vielen Dank für Deine Antwort, hatte ich mir auch schon fast gedacht. Trotzdem vielen Dank, Christoph

Eine Frage hätte ich noch: macht man sich zum z.B. 01.07 selbstständig: wird dann der Umsatz des halben Jahres auf das ganze Jahr aufgerechnet? Also in diesem Beispiel der Umsatz verdoppelt?

Vielen Dank, Christoph

Hallo Christoph,

so manches Mal denken die Steuergesetzgeber richtig mit und beantworten sogar deine Frage:

§ 19 Abs. 3 Satz 3 UStG besagt nämlich: „Hat der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nur in einem Teil des Kalenderjahres augeübt, so ist der tatsächliche Gesamtumsatz in einen Jahresgesamtumsatz umzurechnen.“ Hierauf folgen in Satz 4 noch einige Spitzfindigkeiten zu unvollständigen Monaten etc.

Du siehst also, es ist für alles vorgesorgt.

Hilft das?

Es grüßt

Berta

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Vielen Dank, damit hast Du meine Frage voll und ganz beantwortet!

Vielen Dank noch einmal, Christoph