Der § 4 Absatz 14 SGB sagt, dass Heilbehandlungen Umsatzsteuerfrei sind. Nun sind hier einige Berufe angeführt, aber die Heilpädagogische Förderung mit dem Pferd wurde in diesem Rahmen nie diskutiert.
Mich würde interessieren, ob irgendjemand mit diesem Thema bereits Erfahrungen gemacht hat ?
Wie diese Fragestellung gelöst wurde ?
Welche Entscheidung fiel?
Mittlerweile ist bekannt, dass Leistungen die von kommunalten Trägern wie z.B. dem Jugendamt, den Krankenkassen usw. Umsatzsteuerfrei sind. Leistungen die aber in zweiter Lage d. h. über einen Verein an den Therapeuten ausgezahlt wird sind Umsatzsteuerverpflichtet und Eltern die keinen Zuschuß bekommen müssen ebenfalls nicht nur privat bezahlen sondern werden auch ungleich behandelt gegenüber den anderen, da hier auf der Rechnung Umsatzsteuer fällig wird.
= Ungleichbehandlung.
Hier würde es mich interessieren, ob jemand damit egal ob im Th. Reiten oder in einem anderen Bereich Erfahrung hat.
Vielen Dank im voraus