Ich musste vor einigen Wochen zu einer podologischen Behandlung. Hinterher erklärte mir die Dame, ich möge mir eine formlose Bescheinigung (kein Attest!) beim Hausarzt holen und ihr vorbeibringen, damit sie von der Umsatzsteuer befreit sei. Dies sei ein neues Gesetz.
Ich hätte gern gewusst, wo ich dieses Gesetz nachlesen kann, nach dem offenbar mit und ohne Umsatzsteuer abgerechnet werden kann.
Kann mir jemand darüber Auskunft geben?
So ist das nicht richtig, Gesetz ist es das für Barzahler ab 1. Januar Umsatzsteuer bezahlt werden muss wenn aber eine Verordnung von einem Arzt vorliegt kann man dieses umgehen da es dann eine heilbehandlung ist gezwungen sind Sie nicht das zu tun müssen aber dann damit rechnen dass die Podologin Ihnen 19 % mehr in Rechnung stellt
Danke für die Antwort!
LG
Annabelle
Hallo,
hier kann man es genau nachlesen:
http://www.zfd.de/aktuelles/artikel/Weitere-Zwischen…
Wobei ich meine Patienten nicht zum Arzt schicke. Das verärgert alle Beteiligten. Arzt, Patient und mich.
So sind bei mir die Leistungen teurer geworden. Ist zwar für die Patienten ärgerlich, aber ich muß ja reagieren. Ich bin um 10% teurer geworden und hoffe mit den Abzügen der geleisteten UST einigermaßen hinzukommen.
Hier der Text, mit dem ich das angekündigt habe:
http://derzeh.de/aktuelles.html
Viele Grüße
Carmen Ball
Hallo liebe Carmen,
das ist genau die Antwort, die ich haben wollte. Jetzt weiß ich endlich genau, woran ich bin!
Ich wünsche Dir schöne Feiertage und danke, dass Du Dich meiner Frage angenommen hast!
Liebe Grüße
Annabelle