Muß bei der Lieferung an eine Kirchengemeinde Umsatzsteuer berechnet werden ?
Hallo Torsten,
das kommt drauf an. Und zwar immer darauf, ob die Lieferung/Leistung selbst umsatzsteuerbefreit ist; die Umsatzsteuerbefreiung einer Kirche als Empfänger der Lieferung/Leistung hat keinen Einfluss auf die USt-Pflicht.
Beispiel: Ärztliche Leistungen, die im Auftrag einer Kirche an diese erbracht werden, sind genauso umsatzsteuerbefreit wie immer. Leistungen eines Architekten, die im Auftrag einer Kirche an diese erbracht werden, sind genauso umsatzsteuerpflichtig wie immer.
Schöne Grüße
MM