Existiert die Möglichkeit, eine UG von der Umstatzsteuer zu befreien? Was sind dafür die Vorraussetzungen?
Hallo UG77,
wenn Du mir verrätst, was eine UG ist, dann kann ich
Dir vielleicht auch sagen, ob man das von der USt
befreien kann, grins.
Bei mir ist UG die Abkürzung für Untergeschoss, aber
das würde ja keinen sinnvollen Zusammenhang mit Deiner
Frage geben.
Gruß, Moni
Existiert die Möglichkeit, eine UG von der Umstatzsteuer zu
befreien? Was sind dafür die Vorraussetzungen?
Hi UG77,
tut mir leid, aber was Du da wissen möchtest ist Rechtsberatung. Das geht über diese Plattform nicht.
Allerdings die Gegenfrage: Wenn Du eine UG hast und als Geschäftsführer einen Umsatz von beispielsweise nur 17.000 Euro erwirtschaftest, dann ist dieses unwirtschaftlich. Bereits bei kleinsten Umsatzschwankungen ist doch die wirtschaftliche Lebensfähigkeit gefährdet. Eine Rücklagenbildung? Spätestens aus der Plötzlichkeit und Heftigkeit der letzten Wirtschaftskrise sollte man gelernt haben, dass eine Gesellschaft ein Polster von mindestens einem Jahresumsatz haben sollte. Wenn also 17.500 ausreichend wären (was wohl nur in ganz seltenen Ausnahmefällen so ist), dann sollten die 35.000 möglichst schnell generiert werden.
Das alles kann weder eine rechtliche noch wirtschaftliche Beratung ersetzen. Es sind lediglich Denkanstöße.
Viel Erfolg
Dirk-D. Hansmann
Existiert die Möglichkeit, eine UG von der Umstatzsteuer zu
befreien? Was sind dafür die Vorraussetzungen?
meinst du mit UG ein Unternehmung ???
mfg
jan schaarschmidt
Existiert die Möglichkeit, eine UG von der Umstatzsteuer zu
befreien? Was sind dafür die Vorraussetzungen?
Solange du unter 17.500 € Zahllast nach §19 UStG bleibst, kannst du von der Umsatzsteuer befreit werden. Bedenke jedoch, dass du dann auch keine Vorsteuer geltent machen kannst. Z.b. Anschaffung von Büromaterial und so.