Hallo,
ich plane, eine Kommanditgesellschaft (KG) im Bereich der Kinderbetreuung zu gründen. Gibt es denn eine Möglichkeit, sich von der Umsatzsteuer, die ich ja sonst an die Eltern weitergeben müsste, befreien zu lassen? Als reine KG Personenges. oder als GmbH & Co.KG?
Herzlichen Dank im voraus für Eure Infos und Tipps!
Hallo!
Die Steuerfreiheit (§4ff. UStG) ist immer bezogen auf einzelne und getrennt voneinander zu betrachtende Leistungen (Umsätze).
Daneben bestehen zwar noch Sonderregelungen für bestimmte öffentlich rechtliche Bereiche, aber grundsätzlich gilt für den Normalbüger: Eine persönliche Steuerbefreiung kennt das Umsatzsteuerrecht nicht.
In welcher Rechtsform der Unternehmer auftritt, hat deshalb keine Bedeutung.
Ciao!
Nemo