Hallo
Was bedeutet ,wenn man einen Kostenvoranschlag erhält in dem ein Kleinunternehem den Zusatz " Der Rechnungsbetrag enthält keine Umsatzsteuer da ich von der Kleinunternehmensregelung §19 Ustg Gebrauch mache" eingtragen hat.
Wird dieser dann, nach Beendigung der Arbeit,trotzdem hinzugerechnet?
Mit welchen Nachteilen kann man rechnen . Z.B. einer Steuerrückerstattung, die man für Arbeitlohn, gelten machen könnte .
Danke vorab für eine Info.
Gruß
Riosch
Hallo
Was bedeutet ,wenn man einen Kostenvoranschlag erhält in dem
ein Kleinunternehem den Zusatz " Der Rechnungsbetrag enthält
keine Umsatzsteuer da ich von der Kleinunternehmensregelung
§19 Ustg Gebrauch mache" eingtragen hat.
Der Kleinunternehmer darf (wie ein Privatmensch) keine MwSt auf die Rechnung schreiben.
Der Kunde kauft eine bei ihm Ware oder Leistung ohne MwSt ein.
(Bei Briefmarken oder Porto von der Post macht man das ja auch.)
Wie es funktioniert, steht mit in der Seite http://www.klicktipps.de/gewerbe2.php#umsteuer
Wird dieser dann, nach Beendigung der Arbeit,trotzdem
hinzugerechnet?
Nein
Mit welchen Nachteilen kann man rechnen
Ist hier diskutiert:
http://www.klicktipps.de/gewerbe_faq.php#mit_mehrwer…
Gruß
JoKu
Gefällt es den den Forenadmins, wenn Sie ständig auf Ihre Seite Klicktipps hiweisen?
Oder soll ich mich mal anschließen und meine Forenliste verbreiten?
http://oerdiz.oe.funpic.de/foren/
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