Umsatzsteuerberechnung bei Freiberufler

Der Freiberufler zahlt an das Finanzamt Umsatzsteuer.
Von ihm gezahlte Umsatzsteuer wird davon abgezogen.
Das beruflich genutzte Büro befindet sich im eigenen Haus. Die anfallenden Kosten hierfür (Strom,Heizung, Reparaturen usw.)werden mit 12% vom Ganzen berechnet.
Frage:smiley:arf die gesamte Mehrwertsteuer aller vorhandenen Rechnungen
abgerechnet werden?

Hallo,

Frage:smiley:arf die gesamte Mehrwertsteuer aller vorhandenen Rechnungen abgerechnet werden?

Nur nochmal zum Verständnis. Es soll auch die Mehrwertsteuer, die auf den 88% Privatanteil enfällt als Vorsteuer gezogen werden?

Grüße

Hallo EIBuffo,
Du hast Recht, es geht mir um die 88% Mwst.

Falls das Grundstück bis zum 31.12.2010 angeschafft worden ist, geht das (sog. „Seeling-Modell“). Im Gegenzug ist auch die Nutzung des privaten Teils der Umsatzsteuer zu unterwerfen.
Mit dem Jahresssteuergesetz 2010 (anzuwenden für Grundstücke, die seit dem 1.1.2011 angeschafft werden) ist diese Regelung beseitigt worden. Nunmehr gibt es § 15 Abs. 1b Satz 1 UStG, der lautet:

„Verwendet der Unternehmer ein Grundstück sowohl für Zwecke seines Unternehmens als auch für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, oder für den privaten Bedarf seines Personals, ist die Steuer für die Lieferungen, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb sowie für die sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit diesem Grundstück vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, soweit sie nicht auf die Verwendung des Grundstücks für Zwecke des Unternehmens entfällt.“