Hallo,
sicher was ganz triviales.
Ich habe vor einen gewerblichen Röster zu kaufen.
Jetzt sind alle Preisangaben die ich eingeholt habe in Netto. Bezahle man für den Röster den Nettobetrag oder den Bruttobetrag?
Ich danke Euch.
Hallo,
sicher was ganz triviales.
Ich habe vor einen gewerblichen Röster zu kaufen.
Jetzt sind alle Preisangaben die ich eingeholt habe in Netto. Bezahle man für den Röster den Nettobetrag oder den Bruttobetrag?
Ich danke Euch.
hallo,
du wirst den bruttobetrag zahlen müssen
im geschäftlichen verkehr, also wenn keine endverbraucher im spiel sind, wird oft nur der nettobetrag angegeben, weil die vor-/umsatzsteuer für die unternehmen nur ein, ich sag mal, durchlaufposten ist.
aber zahlen musst du sie trotzdem, sonst steigt dir der finanzminister auf die zehen.
lg
Guten Tag,
also ich habe bis jetzt zwei Angebote.
Der ein schreibt „Wenn Sie sich selbstständig machen ist dies aber dann für Sie ein durchlaufender Posten.“
Was heißt das eigentlich?
Und der andere meint "Sie zahlen keine Mehrwertsteuer wenn Sie eine Umsatzsteuernummer von Ihrem Betrieb haben.
Sollten Sie keine Umsatzsteuernummer haben, müssen Sie 19% zurechnen."Was jetzt Umsatzsteuer zahlen oder nicht?
Wenn Du Dich an die Forenregeln gehalten hättest, wäre antworten viel einfacher…
Ich antworte also mal allgmein.
USt muss jeder zahlen, ob nun Unternehmer (also selbständig) oder Privatperson.
Der Unternehmer erhält aber die USt vom FA erstattet, dafür muss er ja auch aus seinen Einnahmen USt an das FA abführen. Die Privatperson hat ja keine Einnahmen, aus der USt abgeführt wird, bekommt also auch die USt aus dem Einkauf nicht erstattet.
Sollte Ware aus dem Ausland gekauft werden, kann uU dem Unternehmer eine Rechnung OHNE USt ausgestellt werden, er zahlt also den Nettobetrag an den Verkäufer. Dafür muss er aber entweder Einfuhrumsatzsteuer (wenn Kauf aus Drittland) zahlen, oder Steuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb in Deutschland (wenn Kauf aus EU).
Solltest Du´s genauer wissen wollen: Frage gemäss Forenregeln erneut stellen.
Die ganze Fragestellung allgemein verfasst.
Ein Unternehmer möchte einen Röster kaufen. Er holt sich zwei Angebote ein, die jeweils Nettopreise beinhalten.
Firma A: 16.000€
Firma B: 14.000€
Nun ist er sich nicht sicher, ob er zu den Nettopreis auch die Mehrwertsteuer bezahlen muss.
Er schreibt den anbietenden Firmen und bekommt folgende Antwort:
Firma A:
Sie zahlen keine Mehrwertsteuer wenn Sie eine Umsatzsteuernummer von Ihrem Betrieb haben.
Sollten Sie keine Umsatzsteuernummer haben, müssen Sie 19% zurechnen.
Firma B:
Wie im Angebot aufgeführt handelt es sich bei den Preisen immer um Nettopreise zzgl. der Mehrwertsteuer.
Wenn Sie sich selbstständig machen ist dies aber dann für Sie ein durchlaufender Posten.
Die Firma A hat ihren Sitz im europäischen Ausland (Niederlande).
Die Firma B hat ihren Sitz in Deutschland importiert die Maschinen aber aus den USA.
Muss der Unternehmer die Mehrwertsteuer mit bezahlen, sprich wieviel muss der Unternehmer an die Firma a bzw. Firma B überwiesen?
Was bedeutet „durchlaufender Posten“?
Ein Unternehmer
Aha, also doch ein Unternehmer, keine Privatperson…
Jetzt wärs noch interessant, ob es sich um einen Kleinunternehmer handelt (Nachdem so gar keine Ahnung von USt da zu sein scheint, klingt mir das fast so…)
möchte einen Röster kaufen. Er holt sich zwei
Angebote ein, die jeweils Nettopreise beinhalten.
Firma A: 16.000€
Firma B: 14.000€
Nun ist er sich nicht sicher, ob er zu den Nettopreis auch die
Mehrwertsteuer bezahlen muss.
Nochmal: JEDER muss USt zahlen.
Er schreibt den anbietenden Firmen und bekommt folgende
Antwort:Firma A:
Sie zahlen keine Mehrwertsteuer wenn Sie eine
Umsatzsteuernummer von Ihrem Betrieb haben.
Sollten Sie keine Umsatzsteuernummer haben, müssen Sie 19%
zurechnen.
Entweder hat der Verkäufer keine Ahnung, oder er sitzt im Ausland oder er meint das gleiche, das Firma B meint.
Firma B:
Wie im Angebot aufgeführt handelt es sich bei den Preisen
immer um Nettopreise zzgl. der Mehrwertsteuer.
Wenn Sie sich selbstständig machen ist dies aber dann für Sie
ein durchlaufender Posten.
Sagte ich doch vorher schon…
Die Firma A hat ihren Sitz im europäischen Ausland
(Niederlande).
Ah ja, jetzt ist das klar.
Die Firma B hat ihren Sitz in Deutschland importiert die
Maschinen aber aus den USA.Muss der Unternehmer die Mehrwertsteuer mit bezahlen, sprich
wieviel muss der Unternehmer an die Firma a bzw. Firma B
überwiesen?
An Firma A überweist der Unternehmer (wenn er kein Kleinunternehmer ist!!!) € 16.000.
Diese 16.000 € schreibt er dann in seiner USt-VA unter die innergemeinschaftlichen Erwerbe, und zahlt 19% USt an das FA. Zugleich kann er, weil für das Unternehmen erworben, diese 19% wieder als Vorsteuer abziehen.
An B überweist der Unternehmer 14.000 € + 19% USt = 16.660 €.
Er bekommt mit seiner nächsten USt-VA € 2.660 € vom FA wieder
Er hat also effektiv für die Maschine bei Firma A € 16.000 bezahlt, und bei Firma B € 14.000 €.
Und wenns dem Unternehmer jetzt noch immer nicht klar ist, braucht er DRINGEND einen Steuerberater.
Was bedeutet „durchlaufender Posten“?
So wies raus geht, kommts auch wieder rein.
Danke, ich denke eindeutiger geht es kaum.