Umsatzsteuerberfreiung Klavierlehrer?

Hallo zusammen,

mir ist es aus dem Umsatzsteuergesetzt nicht ersichtlich, dass es eine Umsatzsteuerberfreiung für Klavierlehrer gibt!

Wie sieht es aus bei jemand, der sich mit einer Kunstschule selbständig macht, ähnlicher Bereich,oder?

Vielen Dank schonmal!

Beim Klavierlehrer sehe ich es genauso, es sei denn, er lehrt an einer Schule.

Bei der Kunstschule käme ggf. § 4 Nr. 21 UStG in Betracht.

mfG
HGS

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Klavierlehrer, freiberuflich tätig, müsste dann somit umsatzsteuerpflichtig sein!

Der §4 Nr. 21 oder auch Nr. 22 ist genau mein Problem!

Ich beschreibe mal kurz den Fall:

künstlerisch begabte Frau macht sich selbständig mit einer kleinen Kunstschule ( sie nennt es so), wo sie Kindern aber auch Erwachsenen die Kunst näher bringt!Die Mitglieder machen keine Prüfung oder sonst etwas!Nr 21 kann es also dann doch eigentlich nicht sein,oder?

Nr. 22 gilt doch nur für Vereine und den im § genannten Personen. oder?

Ich bin verwirrt!

Wieso verwirrt? §§ 21 und 22 UStG legen die Kriterien für die Umsatzsteuerbefreiung doch eindeutig fest.
Für obigen Fall sind die Befreiungen garantiert nicht gedacht. Nimm doch mal 'ne Tauchschule. Die ist doch auch nicht befreit, oder? Oder 'ne Segelschule oder einen Skilehrer.

HGS

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