Hallo,
Ich brauche eure Hilfe, denn ich bin am Verzweifeln.
Ich habe vor ein Grundstück zu verkaufen, welches ich 2003 gekauft habe und 2004 für 50000 Euro umbauen ließ. Dafür habe ich die Vorsteuer gezogen. Vorsteuer betrug ca 8000 Euro. Auf die Kaufsumme selbst ist damals keine Umsatzsteuer angefallen, da es ein Kauf von einem Privatmann war.
Die Immobilie selbst habe ich bis dato als Ladengeschäft zu 100% betrieblich genutzt. Da ich die Immobilie noch nicht 10 Jahre halte ist mir unklar, was auf mich zu kommt beim Verkauf. Muß ich die Umsatzsteuer nach 15a USTG berichtigen und die Vorsteuer ganz oder teilweise zurückzahlen oder muß ich auf die Verkaufssumme Mehrwertsteuer erheben.
Für eine Klarstellung wäre ich euch sehr dankbar.
Liebe Grüße
Gerdi
Hallo Gerdi,
da bin ich auch überfragt. Ich würde darauf tippen, dass die Differenz des jetzt erzielten Kaufpreises zum damaligen Kaufpreis versteuert werden muss. Diese sogenannte Differenzbesteuerung gibt es in der Automobilbranche und wird angewendet, wenn ein Händler den PKW von privat angekauft hat.
Mit eventueller Umsatzsteuerberichtigung kenne ich mich nicht aus - für sowas muss unser Steuerberater herhalten.
Tut mir leid, dass ich da nicht weiterhelfen konnte.
Liebe Grüße
Hallo Gerdi,
leider kann ich nicht weiterhelfen, da ich kein Steuerberater bin.
mfg Horenburg
hallo,
sorry, davon habe ich keine ahnung.
vg!
heidi
Hallo,
noch an Antworten interessiert? Dann schau ichs mir mal an.
Gruß