Umsatzsteuererkl. auch ohne Umsatz abgeben?

Hallo

Wenn man mal ein kleines Geschäft hatte (Kleinstgewerbe) und das nun vor einigen Jahren aufgegeben hat und das Gewerbe seitdem „ruht“. Man hatte immer im Jahr so unter 100 Euro Einnahmen. Dann wegen Zeitmangel und keine Lust nichts mehr gemacht und im letzten Jahr z.B. überhaupt keine Einnahmen/Ausgaben gehabt. Muß man trotzdem eine Umsatzsteuererklärung abgeben, oder genügt es, wenn man seiner Einkommensteuererklärung einen Brief beilegt, dass keinerlei Einnahmen oder Ausgaben in 2013 getätigt wurde und das Gewerbe 2014 abgemeldet wurde?

Ich frage deshalb, weil das ja jetzt alles mit diesem Elster-Forumlar gemacht werden muß und irgendwie funktioniert das ja alles so überhaupt nicht richtig.

Vielleicht weiß das ja jemand

Vielen Dank

Gruß
Taki

Hallo Taki,

ja, eine formlose Erläuterung der Situation mit der Bitte, auf die Abgabe einer USt-Erklärung stillschweigend zu verzichten, genügt hier.

Ob das für das Jahr der Aufgabe des Gewerbes auch akzeptiert wird, hängt davon ab, wie die Schlussbilanz ausschaut - wenn USt-pflichtige Entnahmen eindeutig ausgeschlossen werden können, kann das vielleicht auch fürs letzte Jahr der Tätigkeit klappen.

Schöne Grüße

Mm

Hallo

Das ist auch der eigentliche Grund, warum bisher auf eine Abmeldung des Gewerbes verzichtet wurde. Von einem Bekannten hat er nämlich gehört, das dieser nach Geschäftsaufgabe 900 Euro nachzahlen mußte, wegen „Persönlicher Bereicherung“.

Dieser hatte allerdings auch während seiner Geschäftszeit stets „Verlust angemeldet“ und somit Steuern zurückerhalten, während der aktuelle Geschäftsmann stets einen kleinen Überschuss erwirtschaften konnte und somit Steuern gezahlt hat.

Ob das allerdings ein Unterschied macht, weiß ich nicht.
Demjenigen wurde jedenfalls geraten das Gewerbe „ruhend“ weiterlaufen zu lassen, bis das Finanzamt sagt, man solle das Gewerbe doch lieber abmelden, weil die geringen Einnahmen/Umsätze kein Gewerbe rechtfertigen (oder so).
Allerdings ist das bisher ausgeblieben.
Auf der anderen Seite nervt die Steuergeschichte jedes Jahr :smile:

Servus,

ob es irgendwelche Entnahmen gibt, die der USt unterliegen, hängt davon ab, ob zum Zeitpunkt der Aufgabe noch Betriebs- und Geschäftsausstattung oder Vorräte da sind, die ins Privatvermögen überführt werden - unabhängig davon, ob sie noch einen posiitiven Buchwert haben oder nicht. Übliche Kandidaten hierfür sind PC, Telefon, Mobiltelefon und sowas, eventuell auch Arbeitsplatz (Schreibtisch, Stuhl, Schrank, Kasse usw.). Wenn davon nichts im Betriebsvermögen war oder bei der Aufgabe bereits alles an Dritte verkauft worden ist, gibt es auch keine Entnahmen.

„Unbrauchbar verschrottet“ benötigt in so einem Fall einen geeigneten Nachweis (Quittung vom Wertstoffhof).

Schöne Grüße

MM

Ja, das ist ja auch das Problem…

Der Laden wurde irgendwann gekauft. Es wurde ein „Festbetrag“ eingefügt. Man wurde da auch ein wenig übers Ohr gehauen, weil man von einem „Freund“ gekauft hat und nicht so genau hingeschaut hat.
Erst später fiel auf, dass die Sachen im Inventar überhaupt nicht mehr im Laden standen und so viel Geld für „nichts“ bezahlt wurde.

Zwar wurden damals Telefone und Computer übernommen, aber im Laufe der Zeit natürlich auch ausgetauscht. Da der Rechner z.B. aus „Restkomponenten“ aus dem Heimgebrauch war, wurde er auch nie irgendwo aufgeführt. Generell wurde eigentlich herzlich wenig „abgesetzt“.

Nach der Geschäftsaufgabe wurde das gesamt Inventar quasi verschenkt. Es war nichts mehr da, was irgendwie „Brauchbar“ war (bzw. das bisschen was brauchbar war wurde vorher verkauft oder ist dann in den Privatbesitz übergangen, allerdings auch wie oben angegeben, nichts was irgendwie groß „Abscheibungswürdig“ war. Also sagen wir mal ein alter Kühlschrank, Steckerverlängerungen, Schrank und Vitrine. Aber wie gesagt, alles nicht als „Ausgabe“ ausgeführt, sondern sozusagen „Privat gekauft“).

Die „Abholer“ haben dann die ganzen Sachen abgeholt und mir den Laden Besenrein gemacht. Dafür durften sie alles behalten und wurde dann bei denen Verfeuert oder auf dem Flohmarkt verkauft. Dafür hat der Ladenbesitzer dann wiederrum eine Mulde gespart.

Deswegen eben… Das ganze wurde ziemlich Lapidar geführt und wegen „keine Ahnung vom ganzen“ steht man da eher vor bömischen Dörfern und weiß nicht so recht, was man tun soll… Ein Steuerberater würde sicher auch nicht viel weiter kommen, weil man nur mit den Schultern zucken könnte :smile:

Servus,

damit ist schon konkret beschrieben, zu welchem Preis das verbliebene Inventar verkauft worden ist: Nämlich zu dem, den sonst das Ausräumen und Saubermachen kosten würde, wenn man ein Unternehmen damit beauftragt.

Dieser Preis ist Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer.

Schöne Grüße

MM

Aber es gibt ja hierzu keinerlei Unterlagen oder Beweise. Ich meine, das könnte dann ja jeder behaupten. Und wo die Leute heute wohnen, wüsste ich nicht, die sind damals schon immer „hin und hergezogen“.

Auf der anderen Seite gibt es natürlich auch keine Rechnungen über irgendwelche Entsorgungskosten.

Weiterhin habe ich mal gelesen, das bei „Kleinstbetrieben“ mit einem Umsatz unter X Euro die Bearbeitung einer Betriebsprüfung nicht rentabel wäre, so dass es dazu in der Regel nicht kommen würde. Nur verlassen würde ich mich darauf nicht.
Ich weiß auch nicht, ob man nach der Gewerbeabmeldung sagen kann „Nix mehr da, Keine Einnahmen, keine Ausgaben, keine Kosten, alles gut“ und dann hat sich das erledigt. Oder ob man dann doch wieder einen Steuerberater benötigt.
Ist eben so, dass man diese Kosten einfach nicht zahlen kann.

Servus,

bei der Bewertung hat man als Steuerpflichtiger, wenn man ganz schlicht dem folgt, wie es tatsächlich war, den taktischen Vorteil des Angreifers: Hier gilt vorderhand der „Beweis des ersten Anscheins“.

Die bloße Behauptung, alles sei als unbrauchbar entsorgt worden, ohne dass irgendeine Beleg (Anhängermiete, Quittung von der Müllannahme etc.) vorliegt, kann leicht auch schon bei der Veranlagung ganz ohne Außenprüfung zu einer Zuschätzung führen - dann hat der Steuerpflichtige die lästige Aufgabe, den geschätzten Wert vom Tisch zu bringen, was sehr viel schwieriger ist, als wenn er seine eigene Bewertung plausibel darlegt.

Ich weiß auch nicht, ob man nach der Gewerbeabmeldung sagen
kann „Nix mehr da, Keine Einnahmen, keine Ausgaben, keine
Kosten, alles gut“ und dann hat sich das erledigt.

Es wird bei einem in dieser Weise „langsam verplätscherten“ Gewerbe bei Betriebsaufgabe nicht unbedingt eine Schlussbilanz verlangt, die da eigentlich zu erstellen wäre, aber nach dem Verbleib der Betriebs- und Geschäftsausstattung wird auch bei einer „vereinfachten Abfertigung“ einer Betriebsaufgabe immer gefragt, wenn da irgendwann mal was im Anlagenverzeichnis war und abgeschrieben wurde.

Schöne Grüße

MM

Ja, das wird ja gerade befürchtet :smile:

Gut, man redet hier ja nicht von einem großen Betrieb. Es war ein kleiner Laden mit DVDs und so. Das wurde alles mal übernommen. Als Einrichtung waren selbstgebaute Regale aus Holz, eine Bedientheke im Eigenbau. Sowie zwei kleine Fernseher.
Die „sonstige Einrichtung“ wie ein Kühlschrank, der PC usw. kam ja alles aus Privater Finanzierung.
So würde ich mal fast behaupten, dass das Finanzamt keinerlei Kenntnis hat, das außer den Waren überhaupt was im Laden stand :smiley:

Servus,

das kommt drauf an, wie der „Festbetrag“ im Anlagevermögen ausgewiesen wurde, zu dem der Laden übernommen worden ist.

Schöne Grüße

MM

Keine Ahnung… Das ist jetzt über 16 Jahre her… Da wurde damals das Inventar ausgedruckt und gesagt „Das ist dass, was wir von dir haben wollen“. Dann wurde noch (meine ich) 800 DM für das Inventar genommen, weil der Laden ein Jahr vorher renoviert wurde.
Und das war dann der Betrag…

Dann wurde noch irgendwas mit der Steuer „Gemauschelt“. Irgendwie hätten die Für die Summe Steuern zahlen müssen und ich hätte sie wiederbekommen (oder umgekehrt) und irgendwie hatten wir da was gemacht, das ich nichts wiederbekommen habe und die nix zahlen brauchten. Ich kann mich aber nicht mehr erinnern, was das war.

Da die mit den ganzen Ladenverkauf sowieso von vorne bis hinten betrogen haben, wird das wohl auch so eine Sache gewesen sein.

Servus,

Irgendwie hätten die Für die Summe Steuern zahlen müssen und
ich hätte sie wiederbekommen (oder umgekehrt) und irgendwie
hatten wir da was gemacht, das ich nichts wiederbekommen habe

ein damals normaler Vorgang, betrifft aber die Umsatzsteuer. Inzwischen ist diese Vorgehensweise der normale gesetzliche Weg, und man braucht keine Abtretungserklärungen mehr und sowas.

Die Anschaffung liegt lange genug zurück, so dass der Vorsteuerabzug nicht korrigiert werden muss.

Bei Anschaffungskosten von 800 DM ist die ganze Einrichtung entweder als GWG im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben worden, oder sie steht schon lang mit einem Erinnerungseuro in den Büchern. Wenn hier der Verkauf an die Ausräumhelfer mit z.B. 30 € (>> 5,70 € USt) bewertet wird, wird sich wohl niemand dran festklammern. Ungeschickt wäre eine Bewertung mit Null, weil das einen lästigen Rattenschwanz an Rückfragen, Anforderung von Nachweisen etc. nach sich zieht.

Schöne Grüße

MM