umsatzsteuererklärung ------?

mein freund hat sich im september letzten jahres mit einem kleingewerbe selbstständig gemacht. nun hätte er im mai diesen jahres seine steuererklärung abgegeben müssen, die abgabe konnte er um einige wochen nach hinten verschieben. die letzte aktuelle frist zur abgabe hielt er ein, allerdings wussten wir, dass die steuererklärung nicht vollständig war. nun erreichte ihn ein brief in dem er gebeten wird eine umsatzsteuererklärung für das jahr 2006 abzugeben und zwar gemäß §149 abgabenordnung ivm §18 ustg. ich habe versucht mich durch die §§ zu lesen, aber ich bin was das verstehen anbelangt kläglich gescheitert. ist eine umsatzsteuervoranmeldung etwas anderes als eine „klassische“ steuererklärung? was genau muss er jetzt tun? er hat im letzten jahr wirklich wenig verdient. er gibt auf seinen rechnungen auch keine mehrwertsteuer an, ist das korrekt? für uns ist das alles ein riesen-fragezeichen. leider ist unser geld momentan sehr knapp, also hoffe ich, dass nicht nur der vorschlag kommt sich einen steuerberater zu suchen…:smile:

viele grüße
susanne

für

uns ist das alles ein riesen-fragezeichen. leider ist unser
geld momentan sehr knapp, also hoffe ich, dass nicht nur der
vorschlag kommt sich einen steuerberater zu suchen…:smile:

viele grüße
susanne

Hallo Susanne, ne aber der Rat sich ans Steuerbrett zu wenden…
Gruß Susanne

Hi Susanne,

1.Die Mehrwertsteuer muß auf den Rechnungen ausgewiesen sein.
2.Habt Ihr einen Steuerberater, dann habt Ihr zeit für die Umstatzsteuererklärung bis Ende 2007. Habe deswegen gerade letzte Woche mit dem Finanzamt gesprochen. Dies gilt aber nur, wenn man einen Steuerberater hat. Dies war die Auskunt des Finanzamtes Osnabrück.

Die Umsatzsteuervoranmeldung wird monatl. gemacht.D.h. Ihr zahlt jeden Monat an das Finanzamt eine Summe x. Steuererklärung gebt ihr jährlich im nachhinein ab.

Ich kann Euch nur raten, einen Steuerberater zu suchen. So teuer ist er nicht. Du hast ja geschrieben, dass bei Euch nicht viel zusammen kommt. Der kostet so zwischen 60,00 - 80,00 €

Hoffe Du konntest damit etwas anfangen.
Gruß
Armin

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

mein lebensgefährte und ich sind auch selbstständig und wir machen quartalsweise also alle drei monate unsere umsatzsteurvoranmeldung mit dem elsterprogramm, welches man kostenlos beim finanzamt bekommt. darin werden praktisch die summen festgehalten die ihr an ust. „eingenommen“ habt und ans finanzamt abgeführt. die mehrwertsteuer muss aber auf all euren rechnungen erscheinen…und die steuererklärung an sich macht ihr wie gewohnt ende des jahres…

seid ihr ebenfalls kleinunternehmer? ich habe an anderer stelle erfahren, dass keine mehrwertsteuer ausgewiesen werden muss…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

ich bin kleinunternehmer im grunde genommen handelsvertreterin bei einem verlag ich schreibe selber keine rechnungen brauche somit auch keine steuer ausweisen…ich bekomme montalich honorar sozusagen auf der die ust.vom verlag ausgwiesen ist somit muss ich sie also ans finfanzamt zahlen weil so viel ausgaben habe ich in meinem job nicht… mein lebensgefährte dagegen ist freiberuflicher journalist und fotograf und schreibt auch rechnungen auf denen er die steuer ausweist…da er vorsteuerbazugsberechtigt ist und alle drei monate seine ust.voranmeldung machen muss wie ich nachher auch und die steuer muss er selbst wenn ers nicht müsste spätestens bei der steuererklärung angeben sont gehts ihm nachher wie seinem dad… der hat vor drei wochen ein schreiben vom fa bekommen wo drin stand das er steuern von 2001 bis 2007 nachzahlen soll weil die gepennt haben sonst hätte er nämlich gleich seine ust.voranemeldung machen könne und das so regelmäßig zahlen können aber musste er ja nicht… tja und von 20021 bis jetzt sind dass über 10.000€ die die haben wollen…da er ab 2007 aber vst.abzugsberechtigt ist bekommt er zwar noch ne menge wieder aber die ganzen jahre nochmal zusammen zu bekommen usw.und der papierkrieg war schon hart…zumal er als journalist honorar bekommen hat der verlag diese aber immer ohne ust.zahlte also durfte er an den verlag noch forderungen wegen der steuer stellen…hätte er eh machen müssen aber durch das vorgegegebene ziel das das fa veranlagt hat war das schon echt stressig…also lieber gleich schlau machen als später blöd dazustehen grade bei leuten die da wenig ahnung von haben aber einmal gemacht kann mans selber ohne steuerberater

Servus Susanne,

machtsdirwasausabundzueinwortgroßzuschreibendiesesoderjeneskommazusetzenund hieunddadieentertastezuverwenden?

Na siehste, liest sich doch gleich viel besser…

Eine Umsatzsteuervoranmeldung ist die Voranmeldung zu den USt-Werten, die der Unternehmer monatlich oder vierteljährlich abgibt.

Eine Umsatzsteuererklärung ist die Erklärung zur Umsatzsteuer für das Kalenderjahr.

Ein Kleinunternehmer, dessen Umsätze die Grenzen gem. § 19 Abs. 1 UStG nicht überschritten haben, und der die Kleinunternehmerbesteuerung in Anspruch nehmen will, trägt in die USt-Erklärung nur die Dauer der Unternehmereigenschaft und den Gesamtbetrag der Umsätze ein, beides steht auf Seite 1 des Formulares. Wenn er keine USt ausgewiesen hat, kann er ohne weiteres die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Und falls er irrtümlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegeben hat, die Werte zur Regelbesteuerung enthalten, kann er das mit der USt-Erklärung wieder zurechtflicken. Er muss dann ebent eventuell erhaltene USt-Erstattungen aus den Voranmeldungen zurückzahlen.

Schöne Grüße

MM

Servus Phönix,

leiderhabeichnureinenkleinenteildeinesbeitrageslesenundverstehenkönnenweil
derbeitragnichtsoganzlesefreundlichredigiertist. abereinefragehabichschon: washabenalldiesenettengeschichtleinvomdadundvomkumpelundvonnachbarsdackeleigentlichmitdervorgelegtenfragezutun?

Schöne Grüße

MM

Servus,

1.Die Mehrwertsteuer muß auf den Rechnungen ausgewiesen sein.

Nein.

Die Umsatzsteuervoranmeldung wird monatl. gemacht.

Nein.

D.h. Ihr
zahlt jeden Monat an das Finanzamt eine Summe x.

Nein.

Der kostet so zwischen 60,00 - 80,00 €

Was ist denn das für ne Hinterhofklitsche? In der Steuerberatergebührenverordnung steht ganz was anderes.

Schöne Grüße

MM

Servus,

Auch Hallo,

1.Die Mehrwertsteuer muß auf den Rechnungen ausgewiesen sein.

Nein. ( und ob)

Die Umsatzsteuervoranmeldung wird monatl. gemacht.

Nein.( kannste von mir ach Vierteljählich machen)

D.h. Ihr
zahlt jeden Monat an das Finanzamt eine Summe x.

Nein.

Der kostet so zwischen 60,00 - 80,00 €

Was ist denn das für ne Hinterhofklitsche? In der
Steuerberatergebührenverordnung steht ganz was anderes.

Kommt darauf an, was der Steuerberater macht und was nicht.

Schöne Grüße

Auch schöne Grüße
Armin

MM

Servus,

zur Frage des Ausweises auf der Rechnung:

Der richtet sich nach § 14 IV UStG. Und die Ausnahmen für Kleinunternehmer stehen in § 19 I Satz 4 UStG. Und dort ist zuallererst § 14 IV UStG angeführt.

Ergo: Der Kleinunternehmer muss keine USt auf seiner Rechnung ausweisen. Im Gegenteil, er darf es nicht, sonst muss er sie abführen.

Zur Frage der Abgabe von USt-Voranmeldungen § 18 II UStG. Die Begründung dafür, dass Kleinunternehmer keine Voranmeldungen abgeben müssen, hab ich jetzt nicht herausgesucht, das wär mir zu akademisch.

Wegen der USt-Erklärung hab ich mich getäuscht: Tatsächlich darf man sie für 33,80 € plus USt erstellen, falls der Mindestgegenstandswert nicht überschritten wird.

Na dann…

Schöne Grüße

MM