Umsatzsteuererklärung

Hallo,

folgender fiktiver Beispiel-Fall:
Ein Einzelunternehmer hat 2006 1557 Euro (ohne Umsatzsteuer) eingenommen. Dazu hat er Betriebsmittel für 391 Euro (ohne. MwSt) gekauft.

Die Frage ist jetzt, wo er die entsprechenden Beträge auf der Umsatzsteuererkläruing eintragen muss:
Die 1557 Euro fallen wohl unter Zeile 33.
Die 63 Euro Vorsteuer fallen unter Zeile 63.

Wozu dient denn die Zeile 9 der Anlage UR? Dort kann der Unternehmer ebenfalls die innergewerblichen Erwerbe angeben. Trägt er dort die 391 Euro ein, werden die Steuern aber in Zeile 93 addiert, was ja nicht korrekt ist, da der Unternehmer die Umsatzsteuer ja bereits gezahlt hat.

Daher also die Frage: Muss der Unternehmer in Zeile 9 der Anlage UR einfach nichts eintragen in diesem Fall? Wozu genau ist denn Zeile 9 gedacht? Wieso muss der Unternehmer innergewerbliche Erwerbe versteuern. Es ist doch eigentlich im Gegenteil so, dass er die Vorsteuer zurück erstattet bekommt.

Vielen Dank für die Hilfe.

Der Eintrag in der Anlage UR ist nur notwendig wenn der Unternehmer die Betriebsmittel im EU-Auslang unter Anwednung seiner USt-Id-Nummer erworben hat. Hat er das nicht, kann er die Anlage UR in die Tonnte treten

Jörg