Folgender Fall:
Person A hat für das Jahr 2009 monatliche Umsatzsteuer-Vorausszahlungen geleistet und muss nun die entsprechende Umsatzsteuererklärung machen.
Im Formular trägt besagte Person die aus Lieferungen und Leistungen erhaltene Umsatzsteuer, sowie alle abziehbaren Vorsteuerbeträge ein und findet am Ende einen relativ hohen Betrag vor, der laut Formular noch an das Finanzamt zu entrichten ist.
Person A hat jedoch im Jahr 2009 bereits monatl. Beträge ans Finanzamt gezahlt, welche im gesamten den geforderten Betrag ergeben.
Weiß das Finanzamt, dass die „Rechnung“ im Grunde bezahlt ist oder gibt es eine Spalte, in der Person A die bereits gezahlten Beiträge hätte eintragen müssen?
- Muss Person A die Anlage UR abgeben, wenn in dieser nur die Zeilen 9 und 10 auszufüllen sind (welche zusammengefasst ja bereits im Hauptformular der Umsatzsteuererklärung auftauchen)?
Danke schonmal!!!