Hallo,
also dann versuch ich, es mal zu erklären:
Sie müssen monatlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen machen. Das ist vergleichbar wie bei einem Arbeitnehmer mit der Lohnsteuer. Wenn sie Arbeitnehmer sind, dann führt ihr Arbeitgeber für sie auch monatlich Lohnsteuer an das Finanzamt ab. Und auch hier immer erst am 10. Tag nach Ablauf des letzten Monats. Also für den Januar muß der Arbeitgeber das zum 10. Februar anmelden und abführen.
Für den Dezemberlohn gibt ihr Arbeitgeber die Lohnsteuererklärung Dezember auch erst im neuen Jahr, nämlich am 10. Januar des Folgejahres ab. Dennoch bescheinigt er ihnen eine Lohnsteuerbescheinigung für das gesamte Jahr 2009! Also auch mit dem Dezember, obwohl er den erst im neuen Jahr abführt.
Soviel zur Lohnsteuer. An diesem Beispiel wird es vielleicht etwas verständlicher. Aber nun zur Umsatzsteuer: Bei der Umsatzsteuer läuft es genauso.
Sie müssen monatlich (10 Tage nach Ablauf des jeweiligen Monats) diese USt-Voranmeldung abgeben.
Mit der USt-Jahreserklärung geht es genauso wie mit der Lohnsteuerjahreserklärung! Sie ist auf das Kalenderjahr ausgelegt! Sie müssen also alle 12 Monate (Januar bis Dezember) darin erklären. Auch wenn sie den Monat Dezember erst im neuen Jahr abgeben und zahlen.
Wann das Geld fällig zur Zahlung wird, ist dabei total unerheblich. Es ist auch unwichtig, ob sie z. B. ein abweichendes Wirtschaftsjahr haben. Es zählt bei der Umsatzsteuer immer das Kalenderjahr!
Das führt natürlich bei der Einkommensteuer teilweise zu Verschiebungen. Je nachdem welche Gewinnermittlungsart sie haben (Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung).
Ich hoffe, Ihre Frage ist nun geklärt.
Viele Grüße, Moni