Umsatzsteuererklärung

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin nebenberuflich selbständig tätig und mache zum 1. Mal eine Jahres-U.St.erklärung.

Frage: Muss ich in der Jahreserklärung
a) die Voranmeldungen für die Monate Januar bis November angeben (also meine U.St.-ZAHLUNGEN im Jahr 2009 - denn die U.St. für den Dezember wurde ja erst in 2010 fällig) oder
b) die Voranmeldungen für alle 12 Monate (also für den gesamten Zeitraum der Leistungserbringung)?

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Clara

Sorry, dass ich nicht geantwortet habe.
Wird hierzu noch eine Antwort benötigt?

Viele Grüße, Monika

Hallo Monika,

danke, dass Sie sich nochmal melden! Ich habe die U.St.erklärung damals irgendwie zusammengeschustert, aber da sie noch nicht bearbeitet wurde, könnte ich sie noch korrigieren. Deshalb: Ja, Ihre Auskunft wird noch benötigt!

-)

Sorry, dass ich nicht geantwortet habe.
Wird hierzu noch eine Antwort benötigt?

Viele Grüße, Monika

Hallo,
also dann versuch ich, es mal zu erklären:
Sie müssen monatlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen machen. Das ist vergleichbar wie bei einem Arbeitnehmer mit der Lohnsteuer. Wenn sie Arbeitnehmer sind, dann führt ihr Arbeitgeber für sie auch monatlich Lohnsteuer an das Finanzamt ab. Und auch hier immer erst am 10. Tag nach Ablauf des letzten Monats. Also für den Januar muß der Arbeitgeber das zum 10. Februar anmelden und abführen.
Für den Dezemberlohn gibt ihr Arbeitgeber die Lohnsteuererklärung Dezember auch erst im neuen Jahr, nämlich am 10. Januar des Folgejahres ab. Dennoch bescheinigt er ihnen eine Lohnsteuerbescheinigung für das gesamte Jahr 2009! Also auch mit dem Dezember, obwohl er den erst im neuen Jahr abführt.

Soviel zur Lohnsteuer. An diesem Beispiel wird es vielleicht etwas verständlicher. Aber nun zur Umsatzsteuer: Bei der Umsatzsteuer läuft es genauso.
Sie müssen monatlich (10 Tage nach Ablauf des jeweiligen Monats) diese USt-Voranmeldung abgeben.
Mit der USt-Jahreserklärung geht es genauso wie mit der Lohnsteuerjahreserklärung! Sie ist auf das Kalenderjahr ausgelegt! Sie müssen also alle 12 Monate (Januar bis Dezember) darin erklären. Auch wenn sie den Monat Dezember erst im neuen Jahr abgeben und zahlen.
Wann das Geld fällig zur Zahlung wird, ist dabei total unerheblich. Es ist auch unwichtig, ob sie z. B. ein abweichendes Wirtschaftsjahr haben. Es zählt bei der Umsatzsteuer immer das Kalenderjahr!
Das führt natürlich bei der Einkommensteuer teilweise zu Verschiebungen. Je nachdem welche Gewinnermittlungsart sie haben (Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung).

Ich hoffe, Ihre Frage ist nun geklärt.

Viele Grüße, Moni

Hallo Moni,

super Erklärung - danke!