Servus Andreas,
Sofern keine anderen Ausgaben zu
verzeichnen waren (Miete, Strom, Einkäufe, Einrichtung)
Wie bitte? Ausgaben in der USt-Erklärung? Wo das denn?
Auf jeden Fall wird das Finanzamt um eine Bilanz bitten,
Immer langsam mit die jungen Pferde - warum soll der Unternehmer im Sachverhalt bilanzieren müssen? Alles spricht dafür, dass er seinen Gewinn gem. § 4 Abs 3 EStG per Überschussrechnung ermitteln muss.
auf
der alle Einnahmen und Einkünfte eingetragen sind
Damit beschreibst Du keine Bilanz. Und die Einkünfte (= der Gewinn) sind an einer Überschussrechnung das Allerharmloseste Detail. Wie wärs mit Einnahmen und Ausgaben?
Man kann mit dem ganzen Kram auch direkt zum Finanzamt
hingehen,
Wenn man sich von vornherein einen Ruf erwerben will. Was meinst Du, wie sehr sich die Sachbearbeiter freuen, wenn sie ne Lidltüte voll Gezettels auf den Tisch gekippt kriegen. Womöglich noch mit dem Kommentar „Ich will meine Steuererklärung zur Niederschrift mündlich vortragen, das ist mein gutes Recht!“
ich glaube die haben da auch Steuerberater
Nein, haben sie nicht. Die Mitarbeiter aus dem gehobenen und aus dem höheren Dienst haben zwar gutes bis sehr gutes Rüstzeug dafür, aber geschenkt wird denen der StB auch nicht. Ganz abgesehen davon, dass die beiden Tätigkeiten gleichzeitig nicht erlaubt sind.
Ferner beschränken sich die Fälle, in denen das FA wie ein StB tätig wird, auf ganz wenige Bereiche. Der hier voliegende gehört nicht dazu. Das FA wird grundsätzlich nicht beratend in steuerlichen Angelegenheiten tätig, und auch wenns alle vierzehn Tage hier im Brett steht, wird das davon nicht richtig.
Schöne Grüße
MM