Umsatzsteuererklärung

Hallo,
versuche mich kurz zu halten^^
Folgender Fall:
Person A nebenberuflich Selbsständig muss für das Jahr 2006 eine Umsatzsteuererklärung machen. Hat aber erst im jahr 2007 Umsatz gehabt. Das letze Jahr lief leider nicht so gut.
Hatte gehört das es viele Blätter sind die bei der Umsatzsteuererklärung gibt und das nur die ersten 4(?) ausgefühlt werden sollen?
Was genau soll den da ausfühlen wenn er nur Verluste in 2006 hatte und keine Gewinne/Umsatz…?

Mfg

Serene

Für eine Selbstständige Person A ist es immer von Vorteil, wenn man einen Steuerberater zur Hand nimmt, weil es so manches zu berücksichtigen gilt.
Wenn kein Umsatz erfolgte, so muß dieses mit „0 Euro“ angegeben werden. Vor der Umsatzsteuererklärung kann man sich so oder so nicht drücken.
Wenn man sich die auf den ersten Blick kompliziert wirkenden Bögen einmal anschaut, dann kommt man schnell drauf, was man wo einzutragen hat. Sofern keine anderen Ausgaben zu verzeichnen waren (Miete, Strom, Einkäufe, Einrichtung), dann ist es noch einfacher.
Auf jeden Fall wird das Finanzamt um eine Bilanz bitten, auf der alle Einnahmen und Einkünfte eingetragen sind (zusammengefasst, also nicht jede Ausgabe einzeln, sondern z.B. „Telefon 765,40 Euro“ usw.)
Sollte aus irgendwelchen Gründen absolut nix passiert sein (weil man z.B. schon mal Gewerbe angemeldet hat um sich vorab schon einmal Preislisten usw. zukommen zu lassen oder es sich aufgrund finanzieller Schwierigkeiten verzögerte), sollte man auf jeden Fall ein kurzen Schrieb mitschicken, in dem das ganze kurz formlos erklärt wird.
Man kann mit dem ganzen Kram auch direkt zum Finanzamt hingehen, ich glaube die haben da auch Steuerberater und solange man nichts zu verbergen hat, kann man da auch ruhig hingehen. Letztendlich sind das (meistens) auch nur Menschn.
Das ist nur so meine Meinung und sollte niemanden zur Handlung zwingen.
Gruß
Andreas

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Servus,

zwei Möglichkeiten:

(a) Kleinunternehmerbesteuerung: Dann kommt bloß auf die erste Seite ins Feld „Umsatz im laufenden Jahr“ eine Null, feddich.

(b) Option zur Regelbesteuerung: Umsätze (S. 2 oben) alle Null, USt Null, und hinten bei den abziehbaren Vorsteuerbeträgen kommen diese rein. Das ganze schließt dann mit einem Guthaben ab, das die Finanzkasse erstattet, wenn es freigegeben worden ist.

Die Werte müssen aus der zusammen mit den Steuererklärungen (ESt, USt) eingereichten Überschussrechnung ableitbar sein.

Schöne Grüße

MM

Servus Andreas,

Sofern keine anderen Ausgaben zu
verzeichnen waren (Miete, Strom, Einkäufe, Einrichtung)

Wie bitte? Ausgaben in der USt-Erklärung? Wo das denn?

Auf jeden Fall wird das Finanzamt um eine Bilanz bitten,

Immer langsam mit die jungen Pferde - warum soll der Unternehmer im Sachverhalt bilanzieren müssen? Alles spricht dafür, dass er seinen Gewinn gem. § 4 Abs 3 EStG per Überschussrechnung ermitteln muss.

auf
der alle Einnahmen und Einkünfte eingetragen sind

Damit beschreibst Du keine Bilanz. Und die Einkünfte (= der Gewinn) sind an einer Überschussrechnung das Allerharmloseste Detail. Wie wärs mit Einnahmen und Ausgaben?

Man kann mit dem ganzen Kram auch direkt zum Finanzamt
hingehen,

Wenn man sich von vornherein einen Ruf erwerben will. Was meinst Du, wie sehr sich die Sachbearbeiter freuen, wenn sie ne Lidltüte voll Gezettels auf den Tisch gekippt kriegen. Womöglich noch mit dem Kommentar „Ich will meine Steuererklärung zur Niederschrift mündlich vortragen, das ist mein gutes Recht!“

ich glaube die haben da auch Steuerberater

Nein, haben sie nicht. Die Mitarbeiter aus dem gehobenen und aus dem höheren Dienst haben zwar gutes bis sehr gutes Rüstzeug dafür, aber geschenkt wird denen der StB auch nicht. Ganz abgesehen davon, dass die beiden Tätigkeiten gleichzeitig nicht erlaubt sind.

Ferner beschränken sich die Fälle, in denen das FA wie ein StB tätig wird, auf ganz wenige Bereiche. Der hier voliegende gehört nicht dazu. Das FA wird grundsätzlich nicht beratend in steuerlichen Angelegenheiten tätig, und auch wenns alle vierzehn Tage hier im Brett steht, wird das davon nicht richtig.

Schöne Grüße

MM

Auch Servus,

(a) Kleinunternehmerbesteuerung: Dann kommt bloß auf die erste
Seite ins Feld „Umsatz im laufenden Jahr“ eine Null, feddich.

Das ist die Person A nicht ^^ Trifft also net zu.

(b) Option zur Regelbesteuerung: Umsätze (S. 2 oben) alle
Null, USt Null, und hinten bei den abziehbaren
Vorsteuerbeträgen kommen diese rein.

Und da hat die Person A *lach* seine Schwierigkeiten. Er hat von einer befreundeten Person gesagt bekommen dass die Vorsteuer, die die Person A jeden Monat bei seiner Vorsteuererkklärung zurück bekommen hat noch in Privatgebrauch und Firmengebrauch splitten muss. *nixversteh*…
Wissen Sie zufällig was damit gemeint wird?

Nur zur Ergänzung. Im Jahr 2006 wurden KEINE Umsätze gemacht, es gab nur „Verluste“ D.h es wurde jeden Monat die Vorsteuer für die Verluste an die Person A vom FA zurückerstattet.

Das ganze schließt dann mit einem Guthaben ab, das die Finanzkasse erstattet, wenn es freigegeben worden ist.

Meinen sie damit das „Guthaben“ dass die Person A jeden Monat als Vorsteuer zurück bekommt. (In dem Fall wurden Telefonkosten zu 50 % als Firmenkosten abgesetzt und davon die Vorsteuer an Person A zurückgezahlt)

Die Werte müssen aus der zusammen mit den Steuererklärungen
(ESt, USt) eingereichten Überschussrechnung ableitbar sein.

Ähm… welche Überschussrechnung? *aufm Schlauch steh*

Mfg

Serene

Servus,

diese Frage:

Ähm… welche Überschussrechnung? *aufm Schlauch steh*

lässt vermuten, dass da doch einige grundlegenden Dinge fehlen; ziemlich schwierig, da am richtigen Punkt anzusetzen.

Wie sind denn im vorliegenden Fall die Beträge für die USt-Voranmeldungen ermittelt worden?

Und wie ist die Aufteilung der Telefonkosten ermittelt worden?

Irgendeine Art von Aufzeichnungen wird es geben, denke ich. Wenn bekannt ist, wie diese geführt worden sind, kann man auch eher beschreiben, wie man die USt-Werte für das Kalenderjahr daraus ableitet, und wie man die Gewinnermittlung daraus aufbaut.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
da ist wohl ein kleines Missverständniss entstanden^^

Ähm… welche Überschussrechnung? *aufm Schlauch steh*

Da ist mir in dem Augenblick einfach nur entfallen was Sie meinen.
Die Einkommensteuererklärung die Gewerbesteuererklärung mit allen nötigen Unterlagen sind schon gemacht.
Die Überschussrechnung ist auch gemacht. Nur habe ich nicht dieses wort dafür im Kopf gehabt^^
Klingt blöd, aber bei mir ist es eher Einnahmen-Ausgaben Rechnung. Die ist in einer separaten Exceltabelle gemacht worden. Es ist alles da was da sein soll.
Einnahmen NULL, Ausgaben jeden Monat und Vorsteuererstattungen jeden Monat auch. Ausgaben gegliedert in Telefon ( 50% privat und 50% geschäftlich), kontoführung, Materialien usw.
Das einzige Problem ist es dass so eine Umsatzsteuererklärung was ganz neues ist und noch nie gemacht worden ist…
Die vielen Blätter und die das Beamtendeutsch ist etwas zu verwirrend für mich^^
Es wäre schon eine Hilfe wenn es einer sagen könnte was mann alles eintragen braucht und was nocht wenn mann NIX verdient hat im Jahr.

Wie sind denn im vorliegenden Fall die Beträge für die
USt-Voranmeldungen ermittelt worden?

Das ganze ist mit einem Steuerprogramm gemacht und ermittelt worden. Mann trägt alles ein und schickt per Elster zum FA. fertig^^
Wie gesagt nur das ganze abzuschliessen um die Umsatzsteuererklärung zu machen die mann noch nie gemacht hat ist das einzige Problemm.
Da hat mann alles aber weis nicht wo was hingehört.

Falls Ihnen noch etwas einfällt wäre ich dankbar für Ihre Antwort.

Mfg

Serene

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Servus,

was mann
alles eintragen braucht und was nicht wenn man NIX verdient
hat im Jahr.

in diesem Fall besteht die USt-Erklärung aus sehr wenigen Zahlen:

Alle Umsätze und Leistungsentnahmen = Null, USt = Null. Diese Null in der USt-Spalte durchziehen bis zur Berechnung im letzten Abschnitt des Formulars.

Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern: In einer Summe alles eintragen, was an Vorsteuerbeträgen angefallen ist. Die Aufteilung Telefon betrieblich/privat vorher vornehmen (übrigens: die 50% kommen mir sehr glatt vor - sind da wirklich über einen repräsentativen Zeitraum Aufzeichnungen über die ausgehenden Gespräche gemacht worden? Geht bei allen Telefondienstleistern, die den Einzelgesprächsnachweis als Datei liefern, z.B. bei VOIP das Protokoll der Fritzbox runtergezogen und separat abgespeichert) ganz leicht, man kann sich da per Exceltabelle helfen.)

Und im letzten Abschnitt des Formulars dann die Rechnung: USt Null minus Vorsteuerbeträge gleich Zwischensumme, minus Summe der USt-Voranmeldungen (für das ganze Jahr! Nicht bloß die, die im jeweiligen Jahr gezahlt oder erstattet worden sind) gleich Nachforderung/Guthaben per Jahr. Wenn sich im Vergleich zu den Daten, aus denen die Voranmeldungen berechnet worden sind, nichts geändert hat, kommt ganz am Ende nochmal eine Null raus (Gegenprobe).

Die im jeweiligen Jahr tatsächlich geflossenen Zahlungen oder Erstattungen von USt brauchen nicht separat berücksichtigt zu werden.

Schöne Grüße

MM