Bei der Umsatzsteuervoranmeldung konnte man in Zeile 49 (Umsätz für die der Leistungsempfänger die Steuer nach §13b Abs. 2 UStG schuldet) Umsätze mit dem Steuersatz von 7 % eintragen.
Nun das Problem:
Im Formular der Jahreserklärung gibt es keine Aufteilung mehr bei diesen Umsätzen in 16% und 7% (im Formular 2003 gab es diese noch).
Hat irgendjemand ne Idee, wieso das so ist?
Und eventuell dann auch ne Lösung parat?
Hallo Yasi,
ich verstehe nicht ganz, wie bei einem § 13 b UStG Fall 7% Umsatzsteuer entstehen soll.
§ 13b (1) Nr. 1 UStG spricht von Werklieferungen sowie sonstige Leistungen => beides nur Umsätze mit 16% USt
§ 13b (1) Nr. 2 UStG spricht von sicherungsübereigneter Gegenstände => m.E. auch nur Umsätze mit 16% USt
§ 13b (1) Nr. 3 UStG spricht von Umsätze, die unters Grunderwerbsteuergesetzt fallen => sind doch auch nur Umsätze mit 16% USt
§ 13b (1) Nr. 4 UStG spricht von Bauleistungen => auch nur Umsätze mit 16% USt
§ 13b (1) Nr. 5 UStG spricht von Gas- bzw. Elektrizität => m.E. auch nur Umsätze mit 16% USt
Im USt-Voranmeldungs-Formular für 2005 gibt es auch keine 7% ige § 13b-Steuer.
Ist evtl. was anderes gemeint?
Grüßle Soni
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Es geht mir explizit um die Erklärung 2004 (!).
In der Voranmeldung 2004 kann man auf Seite 2 ob in Zeile 49 7%ige Umsätze eintragen.
Der Umsatz bezieht sich auf eine Kataloglieferung eines Architekten aus Österreich.
Hallo Yasi,
in § 12(2) UStG finde ich keine Architektenleistungen. Was ist der Grund für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes?
Schöne Grüße
MM