Herr M hat keinen USt-Bescheid erhalten, nur einen
Einkommenssteuerbescheid (worauf sich das ja aber nicht
auswirkt, da die Zahlungen ja in einem anderen Jahr waren).
Die Nachzahlung für 2009 wurde ganz normal von seinem Konto
abgebucht. Das ganze war aber vor ca. 1 Jahr, aufgefallen ist
es ihm erst jetzt.
Wie kann er rausfinden, ob noch "Vorbehalt der Nachprüfung"
besteht? Ist das irgendwo vermerkt?
Der Vorbehalt der Nachprüfung gilt automatisch für die Umsatzsteuer-Jahreserklärung, da sie wie eine Steueranmeldung behandelt wird.
Dieser Vorbehalt wirkt bis zum Ablauf der sogenannten Festsetzungsfrist von 4 Jahren, längstens aber bis zu einer evtl. vorherigen Aufhebung durch Vermerk in einem entsprechenden Bescheid.
Solange der Vorbehalt gilt, ist die Umsatzsteuer-Jahreserklärung vom Finanzamt oder vom Steuerpflichtigen in vollem Umfang änderbar. Somit können auch die Angaben für die UStVZ geändert werden.
Zusammenfassung: Der Vorbehalt der Nachprüfung gilt so lange, bis er aufgehoben wird, längstens bis zum Ablauf der vierjährigen Festsetzungsfrist. Während der Gültigkeitsdauer ist die Erklärung bzw. ein evtl. ergangener Bescheid für die USt änderbar.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald