Umsatzsteuererklärung berichtigen?

Hallo,

folgender Fall.
Herr M. hat bei seiner Umsatzsteuererklärung 2010 festgestellt, dass er im Vorjahr, also 2009, Umsatzsteuervorauszahlungen vergessen hatte in seiner Umsatzsteuererklärung anzugeben. D.h. er hat für 2009 zu viel Umsatzsteuer gezahlt. Die Umsatzsteuererklärung für 2009 hatte er bereits im Mai 2009 abgegeben.

Kann er das jetzt noch berichtigen?

Danke und viele Grüße
Aron

Herr M. hat bei seiner Umsatzsteuererklärung 2010
festgestellt, daß er im Vorjahr, also 2009,
Umsatzsteuervorauszahlungen vergessen hatte in seiner
Umsatzsteuererklärung anzugeben. D.h. er hat für 2009 zuviel
Umsatzsteuer gezahlt. Die Umsatzsteuererklärung für 2009 hatte
er bereits im Mai 2009 abgegeben.

Kann er das jetzt noch berichtigen?

Ja, wenn der Vorbehalt der Nachprüfung noch besteht, also nicht aufgehoben wurde bzw. falls bereits ein Umsatzsteuerbescheid erging und dieser nicht die korrekte Höhe der UStVZ enthielt innerhalb der Rechtsbehelfsfrist durch Einspruch oder Antrag auf Änderung, der letztere ist auch noch nach Rechtsbehelfsfrist bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist möglich, längstens so lange, wie der Vorbehalt der Nachprüfung nicht aufgehoben wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo,

erstmal danke für die Antwort.
Ich habe dazu noch ein paar Fragen:

Herr M hat keinen USt-Bescheid erhalten, nur einen Einkommenssteuerbescheid (worauf sich das ja aber nicht auswirkt, da die Zahlungen ja in einem anderen Jahr waren).
Die Nachzahlung für 2009 wurde ganz normal von seinem Konto abgebucht. Das ganze war aber vor ca. 1 Jahr, aufgefallen ist es ihm erst jetzt.
Wie kann er rausfinden, ob noch „Vorbehalt der Nachprüfung“ besteht? Ist das irgendwo vermerkt?

Danke und Gruß Aron

Herr M hat keinen USt-Bescheid erhalten, nur einen
Einkommenssteuerbescheid (worauf sich das ja aber nicht
auswirkt, da die Zahlungen ja in einem anderen Jahr waren).
Die Nachzahlung für 2009 wurde ganz normal von seinem Konto
abgebucht. Das ganze war aber vor ca. 1 Jahr, aufgefallen ist
es ihm erst jetzt.
Wie kann er rausfinden, ob noch "Vorbehalt der Nachprüfung"
besteht? Ist das irgendwo vermerkt?

Der Vorbehalt der Nachprüfung gilt automatisch für die Umsatzsteuer-Jahreserklärung, da sie wie eine Steueranmeldung behandelt wird.

Dieser Vorbehalt wirkt bis zum Ablauf der sogenannten Festsetzungsfrist von 4 Jahren, längstens aber bis zu einer evtl. vorherigen Aufhebung durch Vermerk in einem entsprechenden Bescheid.

Solange der Vorbehalt gilt, ist die Umsatzsteuer-Jahreserklärung vom Finanzamt oder vom Steuerpflichtigen in vollem Umfang änderbar. Somit können auch die Angaben für die UStVZ geändert werden.

Zusammenfassung: Der Vorbehalt der Nachprüfung gilt so lange, bis er aufgehoben wird, längstens bis zum Ablauf der vierjährigen Festsetzungsfrist. Während der Gültigkeitsdauer ist die Erklärung bzw. ein evtl. ergangener Bescheid für die USt änderbar.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Vielen Dank für die Antwort!!

Sollte Herr M einfach über Elster eine neue Ust-Erklärung senden, oder sollte er dazu vorher dem Finanzamt mal einen Brief schreiben und den Fehler erklären…

Danke und Gruß Arin

Sollte Herr M einfach über Elster eine neue USt-Erklärung
senden, oder sollte er dazu vorher dem Finanzamt mal einen
Brief schreiben und den Fehler erklären…

Beides ist möglich, bei einer neuen USt-Erklärung kennzeichnen, daß es eine berichtigte Erklärung ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Vielen Dank und viele Grüße!!!