ich befinde mich in folgender Situation: Ich mache derzeit eine Ausbildung und habe gleichzeitg zusammen mit einem Freund eine „Webdesign-Firma“ gegründet. Die Firma läuft recht gut und ich muss jeden Monat die Umsatzsteuer ans Finanzamt übermitteln, hierzu verwende ich das Elster Formular.
Natürlich kann ich Ausgaben die ich habe, der Umsatzsteuer entgegenrechnen. Hier kommt jetzt meine Frage bzw. meine 2 Fragen:
Da ich in der Ausbildung bin und dort über die Firma ein Leasingauto miete, es aber privat als auch geschäftlich nutze wollte ich fragen ob ich diese monatliche Leasinggebühr der Umsatzsteuer entgegenrechnen kann. Der zweite Punkt zwecks Gegenrechnen wo ich mir unsicher bin beträgt die Miete. ich wohne mit meinem Kollegen zusammen in einer 3 Zimmer Wohnung, in welcher wir auch unsere Aufträge „abarbeiten“ kann ich einen Teil der Miete als „Firmenbüro“ absetzten bzw. gegenrechnen, natürlich beziehe ich mich in beiden Fällen nur auf die Steuer der anfallenden kosten für Auto und Miete. Ich hoffe das ist nachvollziehbar.
Ich will aber einfach keinen Ärger mit dem Finanzamt bekommen und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Vielen Dank schonmal und ein schönes Wochende.
bitte nicht Kosten und Fremdrechnungen durcheinander werfen. Aus jeder Rechnung die Dir ein FREMDER schickt kannst Du VORSTEUER ziehen (Leasing-Fahrtenbuch bitte führen), aber nicht einfach bei der Miete.
Bitte ein Arbeitszimmer gründen ! (Vorzeigbar) und dann sind dort Anschaffungen absetzbar, weil Miete ohne Umsatzsteuer (privat) läuft. Aber es gibt ja auch Nebenkosten. da könnte man wieder abgrenzen.
Viel ERFOLG wünscht
Wolfgang aus Oberbayern
ich befinde mich in folgender Situation: Ich mache derzeit
eine Ausbildung und habe gleichzeitg zusammen mit einem Freund
eine „Webdesign-Firma“ gegründet. Die Firma läuft recht gut
und ich muss jeden Monat die Umsatzsteuer ans Finanzamt
übermitteln, hierzu verwende ich das Elster Formular.
Natürlich kann ich Ausgaben die ich habe, der Umsatzsteuer
entgegenrechnen. Hier kommt jetzt meine Frage bzw. meine 2
Fragen:
Da ich in der Ausbildung bin und dort über die Firma ein
Leasingauto miete, es aber privat als auch geschäftlich nutze
wollte ich fragen ob ich diese monatliche Leasinggebühr der
Umsatzsteuer entgegenrechnen kann. Der zweite Punkt zwecks
Gegenrechnen wo ich mir unsicher bin beträgt die Miete. ich
wohne mit meinem Kollegen zusammen in einer 3 Zimmer Wohnung,
in welcher wir auch unsere Aufträge „abarbeiten“ kann ich
einen Teil der Miete als „Firmenbüro“ absetzten bzw.
gegenrechnen, natürlich beziehe ich mich in beiden Fällen nur
auf die Steuer der anfallenden kosten für Auto und Miete. Ich
hoffe das ist nachvollziehbar.
Ich will aber einfach keinen Ärger mit dem Finanzamt bekommen
und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Vielen Dank schonmal und ein schönes Wochende.
deine anfrage betrifft aspekte, in denen ich nicht 100% sattelfest bin, daher verzichte ich auf eine antwort.
ich hoffe, daß sich ein anderer „profi“ findet, der auf deine fragen eine „saubere“ antwort geben kann.
vielen Dank schonmal. Das mit dem Fahrtenbuch mache ich schon. Bei dem Arbeitszimmer bin ich noch skeptisch, da ich in gewisser Maßen dann auch im Arbeitszimmer schlafen würde. (das mit der Vorsteuer hab ich jetzt Begriffen, hab mich da auch nochmal schlau gelesen) Vielen dank,
Hallo Maximilian,
ich kenne mich leider nicht so richtig mit Firmensteuern aus, aber ich glaube, dass du die Leasingraten gegenrechnen kannst. Bei der Miete ist es(soviel ich weiss)ganz wichtig, das ein Zimmer nur als Arbeitszimmer genutzt wird. Dann kann es abgesetzt werden. Leider bin ich mir nicht sicher.
Gruß Sylke