Umsatzsteuererklärung und Differenzbesteuerung

Hallo,

nehmen wir an, es gibt einen Herrn Maier.
Herr Maier verdient mit einem Nebengewerbe etwas Geld und schreibt, da kein Kleingewerbe, normalerweise Rechnungen mit Mehrwertsteuer.
Ist soweit OK
Dass die Umsätze und MwSt davon in Zeile 33 (Feld 290 und rechts davon) der USt-Erklärung (Formular 2003, weil das 2004 noch nicht beim FA vorliegt) kommen und die „Abziehbaren Vorsteuerbeträge“ in Zeile 62, Feld 320 weiß er.

Jetzt handelt Herr Maier zusätzlich noch mit ein paar Sachen per Differenzbesteuerung - also von Privat kaufen, an Privat verkaufen und für die Differenz (kleiner Gewinn) Umsatzsteuer zahlen.
(für Interessierte, § 25a UStG: http://www.steuerberater-mundorf.de/ustg/25a.htm )

Wohin kommen daraus Kaufpreis, Verkaufspreis, und USt?
Es ist kein Feld in der USt-Erklärung und der Anlage UR ersichtlich, das sich irgendwie auf § 25a UStG (Differenzbesteuerung) bezieht.

Ein Vorschlag, den er gehört hat, ist:
Die Differenz und die zugehörige USt zu den Zahlen in Zeile 33 addieren.

Gibt es einen besseren/richtigeren Vorschlag?

Gruß JoKu

Hi !

Wohin kommen daraus Kaufpreis, Verkaufspreis, und USt?
Es ist kein Feld in der USt-Erklärung und der Anlage UR
ersichtlich, das sich irgendwie auf § 25a UStG
(Differenzbesteuerung) bezieht.

Ein Vorschlag, den er gehört hat, ist:
Die Differenz und die zugehörige USt zu den Zahlen in Zeile 33
addieren.

Der Vorschlag kam hier aus dem Brett und ergab sich wie folgt:
Aus § 25a UStG in Verbindung mit A 276a Abs. 8 UStR IST als Bemessungsgrundlage für die Differenzbesteuerung (und damit für die Berechnung der Höhe der Steuer) der Unterschiedsbetrag zwischen
Verkaufskosten

  • Anschaffungskosten
    maßgebend. Dieser Unterschiedsbetrag ist daher bei den Bemessungsgrundlagen (Seite 2 der Erklärung) anzugeben.

BARUL76

Ein Vorschlag, den er gehört hat, ist:
Die Differenz und die zugehörige USt zu den Zahlen in Zeile 33
addieren.

Der Vorschlag kam hier aus dem Brett und ergab sich wie folgt:
Aus § 25a UStG in Verbindung mit A 276a Abs. 8 UStR IST als
Bemessungsgrundlage für die Differenzbesteuerung (und damit
für die Berechnung der Höhe der Steuer) der Unterschiedsbetrag
zwischen
Verkaufskosten

  • Anschaffungskosten
    maßgebend. Dieser Unterschiedsbetrag ist daher bei den
    Bemessungsgrundlagen (Seite 2 der Erklärung) anzugeben.

BARUL76

Danke für die schnelle klare Antwort!
leider kann ich hier nicht fümf, sondern nur einen Stern vergeben.

Zusatzfrage (mehr theoretisch):
Wie wäre es bei einem Autohändler:
Bemessungsgrundlage ist zwar nur der Differenzbetrag, aber als Umsatz zählt sicher der Verkaufspreis der Autos?
Gruß JoKu