Umsatzsteuererklärung und EÜR, Freiberufler EU

Hallo,

ich habe ein paar Fragen zu Einkommensteuererklärung/ Umsatzsteuererklärung/ Einnahmenüberschussrechnung:

Ein Erwerbstätiger hat in 2011 zum Teil als Angestellter in Deutschland gearbeitet und zum Teil als Freiberufler aber mit Umsatz ausschliesslich im EU-Ausland. Wohnsitz war Deutschland. Dafür hat er eine USt-IdNr. beantragt und den Umsatz mit der zusammenfassenden Meldung in Deutschland gemeldet. Umsatzsteuer hat er nicht auf der Rechnung ausgewiesen, da er seine Leistung im EU-Ausland erbracht hat und der Leistungsempfänger die Steuer im eigenen Land entrichtet hat.

  1. Wo muss er in der EÜR seine Einnahmen angeben?
  2. Wo gibt er Ausgaben an wie Übernachtungskosten?
    2a. Anstatt die Hotelrechnungen einzureichen kann man eine Pauschale pro Übernachtung ansetzen?
  3. Wo gibt er die Fahrten (Bahn oder PKW)vom Wohnort zum Kunden im Ausland an?
  4. Gelten die pauschalen Verpflegungsmehraufwände, die man vom Angestelltendasein kennt, auch für Tätigkeiten als Freiberufler im Ausland? Wo gibt man diese an? Sind das Betriebsausgaben? (vermutlich gehören diese nicht in die Anlage N der Einkommensteuererklärung, da dort nur Werbungskosten für nichtselbständige Arbeit hingehören?)
  5. Wo gibt man die Kosten des für die selbständige Tätigkeit angeschafften Laptop an?