Umsatzsteuererstattung für Ware vor Geschäftsb

Hallo,

Wenn irgendeine Person am 01.05.2012 als Onlinehändler sein Geschäft startet
Im febr.-Apr. hat diese Person diverse Anschaffungen (sofware,
Drucker,Monitore…u.s.w.) gemacht
Jetzt will die Person die Umsatzsteuer bei der Umsatzsteuervoranmeldung zurück.Ist das möglich?
wenn das Buchhaltungsprogramm Lexware Buchhalter plus
diese Person sagt wenn sie den Posten verbuchen will
das keine buchung möglich ist weil das Datum vor
Geschäftsstart liegt.Kann diese Person alle Anschaffungen auf den
ersten Mai buchen,auch wenn das datum der Rechnung im März liegt.
Oder wie soll die Person da vor gehen.
Mit freundlichen Grüßen
Andy

Hallo Andy.

Diese Vorbereitungshandlungen machen diese Person bereits zum Unternehmer.
Deshalb kann sie die Umsatzsteuer daraus ebenfalls geltend machen, unabhängig von der Anmeldung beim FA oder Gewerbeamt.

Zu Lexware kann ich Ihnen leider nichts sagen.

Gruß, Heiko.

Wenn irgendeine Person am 01.05.2012 als Onlinehändler sein
Geschäft startet

Gemäß nachfolgenden Ausführungen ist dies zumindest steuerlich falsch.

Im febr.-Apr. hat diese Person diverse Anschaffungen (software,
Drucker,Monitore…u.s.w.) gemacht

Wenn es Anschaffungen für das Unternehmen sind, dann wäre die zeitlich erste dieser Anschaffungen bereits der Beginn der Unternehmertätigkeit.

Jetzt will die Person die Umsatzsteuer bei der
Umsatzsteuervoranmeldung zurück. Ist das möglich?

Ja, wenn die Anschaffungen für das Unternehmen sind, die Ausgangsumsätze umsatzsteuerpflichtig sind und auf die Kleinunternehmereigenschaft nach § 19 UStG ggf. verzichtet wird.

wenn das Buchhaltungsprogramm Lexware Buchhalter plus
diese Person sagt wenn sie den Posten verbuchen will
das keine buchung möglich ist weil das Datum vor
Geschäftsstart liegt.

Dann ist das in Lexware eingegebene Datum des Geschäftsstartes eben falsch.

Kann diese Person alle Anschaffungen auf
den
ersten Mai buchen,auch wenn das datum der Rechnung im März
liegt.

Nein.

Oder wie soll die Person da vor gehen.
Mit freundlichen Grüßen
Andy

Im übrigen verweise ich auf die Äußerungen von ‚heikoknows‘

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

man hätte bei lexware den Beginn nicht den offiziellen Tag angeben sollen, aber jetzt kann man sich damit behelfen, dass man die Kosten VOR der Eröffnung alle auf den 1. 5. ( war es der Mai?) einbucht und im Buchungstext entsprechend das richtige Datum erfasst. Dann kommen natürlich auch alle Vorsteuerbeträge in der ersten Monat!

Lia