Hallo Nicola,
1.) du bist sicherlich KEINE Kleinunternehmerin. Zumindest nicht im umsatzsteuerlichen Sinne. Andernfalls hättest du mit Voranmeldungen nichts zu tun. Bitte nicht verwechseln: Ich habe vielleicht ein klein (Photovoltaik-)Unternehmen, aber ich bin nicht Kleinunternehmer.
2.) Du hast dir sicherlich zu Begin die Steuer aus dem Kauf der Anlage erstatten lassen. Vermutlich ist das in 2009 gewesen., denn…
…ich vermute einmal, dass das Schreiben vom FA nichts anderes bedeutet als: Sie brauchen keine MONATLICHEN Voranmeldungen mehr erstellen.
Dazu ist man per Gesetz 2 Jahre verpflichtet (ans Kalenderjahr gebunden, also min. 13 Monate, max. 24 Monate).
DIe Zeit ist jetzt rum. Das bedeutet: Ob die Voranmeldungen machen musst oder nicht, dass richtet sich nach der Vorjahreszahllast. Und wenn du nicht mehrere Fußballfelder zugebaut hast (*zwinker*) wirst du sicherlich unter 1.000,- Euro Zahllast liegen, und musst demnach weder monatlich, noch vierteljährlich solche Voranmeldungen machen.
ALLERDINGS: USt-JAHRESerklärungen sehrwohl. Zusammen mit der ESt-Erklärung.
Hoffe meine Vermutung stimmt. War es das Schreiben „Befreiung von der Verpflichtung zur Abgabe von USt-Voranmeldungen“ ?
Grüße
JB