Umsatzsteuerfrei Leistungen

Hallo, ist Soziale Betreuung vom Sozialen Dienst im Pflegeheim umsatzsteuerpflichtig? Und wie sieht es aus mit Lese-Rechtschreib- und Rechenschwächetraining bei davon betroffenen Kindern? Muss ich für diese Leistungen Umsatzsteuer abführen?

Hallo kico-ga,

für Leistungen der sozialen Betreuung in einer Altenpflegeeinrichung muss m.E keine Umsatzsteuer gezahlt werden. Es sei denn, die Person, die die Betreuung anbietet, arbeitet auf Rechnung, also selbständig. Sie muss dann Umsatzsteuer abführen und holt sich diese natürlich vom Leistungsempfänger. Ich arbeite im Angestelltenverhältnis als Leitung sozialer Dienst in der vollstationären Altenpflege und beziehe ein Gehalt. Die Bewohner mit erhöhtem Betreuungsbedarf erhalten Geld von der Pflegekasse und die Einrichtung muss dafür Betreuungsassistenten beschäftigen. Bewohner und Angehörige zahlen dann aber keine U-steuer.

Das Training für ein Kind wird auch nur dann U-Steuerpflichtig, wenn der Trainer selbständig arbeitet. Das ist meine Meinung und bin nicht zu 100% sicher, ob das alles so stimmt.

Liebe Grüße
Ally62

Hallo, ist Soziale Betreuung vom Sozialen Dienst im Pflegeheim

umsatzsteuerpflichtig? Und wie sieht es aus mit
Lese-Rechtschreib- und Rechenschwächetraining bei davon
betroffenen Kindern? Muss ich für diese Leistungen
Umsatzsteuer abführen?

Hallo Ally62,
schönen Dank für deine schnelle Antwort. Ich arbeite auf selbstständiger Basis. Es gibt bestimmte Leistungen, für die Selbstständige keine Umsatzsteuer abführen müssen. Da du dir nicht gaanz sicher bist, wie das mit LRS- und Rechentraining ist, hast du eine Idee, wo ich da noch nachfragen könnte? Selbst mein Steuerberater ist da nicht ganz sicher.
Liebe Grüße
kico-ga

Ich würde dann direkt beim Finanzamt fragen. Dort sollte es doch wohl jemand wissen. Viel Erfolg.
Ally62