Umsatzsteuerfrei verkaufen

Hallo,
ich nenne ihn mal einen guten Freund. Dieser hat sich vor kurzem als Autohändler selbstständig gemacht und KAUFT mit seiner Umsatzsteuer ID Nummer Gebrauchtwagen in Frankreich OHNE UMSATZSTEUER! Dann führt er diese Gebrauchtwagen nach Deutschland ein, lagert diese ohne anzumelden und verkauft diese dann Umsatzsteuerfrei an EU Ausländer z.B. nach Polen (Privatleute!) . Ich habe mich etwas mit ihm gestritten, ich behaupte, dass er diese NETTO Fahrzeuge nicht NETTO (ohne UMsatzsteuer) an EU Ausländer verkaufen darf. NUR an registrierte Händler mit gültiger ID Nummer!? ER sagt, sturhaft, dass er NETTO an alle EU Ausländer verkaufen kann. Dieser muss nicht Gewerbetreibener sein?
Wer hat recht??
Bitte helft mir!

zur anwendung der steuerschuldverlagerung ist eine ust-id nummer auf beiden seiten erforderlich

meiner meinung nach hat er entsprechend mit 19% UST zu berechnen und die steuer abzuführen

Tach,

da es hier um Gebrauchtwagen geht, sind wir nicht in den Sonderregeln über den Neuwagenkauf.

Wenn er in F vom Händler kauft und nach D verbringt, kann das eine ustfreie innergem. Lieferung sein (mal unterstellt, dass alle Belege io sind). Dann muß er aber in D einen innergem. Erwerb versteuern (und die USt dann gleich wieder als Vorsteuer ansetzen). Auch wenn das ein Nullsummenspiel ist, MÜSSEN die Zahlen in der USt-Voranmeldung auftauchen.

Wenn er an einen Händler in PL verkauft, kann das seinerseits eine steuerfreie innergem. Lieferung sein…wenn der Händler einen innergem. Erwerb in PL oder sonstwo versteuert. Dann muß aber die Rechnung io sein, und den Hinweis auf die innergem. Lieferung enthalten.

Liefert er an einen Privatmann, kann das keine innergem. Lieferung sein, weil der nicht einen innergem. Erwerb zu versteuern hat. ist der Ort der Lieferung in D, fällt deutsche USt an. Ist der Ort der Lieferung in PL, fällt polnische USt an.

Keine USt bei Lieferung an Privaten ist auf jeden Fall falsch.