Hallo,
ich nenne ihn mal einen guten Freund. Dieser hat sich vor kurzem als Autohändler selbstständig gemacht und KAUFT mit seiner Umsatzsteuer ID Nummer Gebrauchtwagen in Frankreich OHNE UMSATZSTEUER! Dann führt er diese Gebrauchtwagen nach Deutschland ein, lagert diese ohne anzumelden und verkauft diese dann Umsatzsteuerfrei an EU Ausländer z.B. nach Polen (Privatleute!) . Ich habe mich etwas mit ihm gestritten, ich behaupte, dass er diese NETTO Fahrzeuge nicht NETTO (ohne UMsatzsteuer) an EU Ausländer verkaufen darf. NUR an registrierte Händler mit gültiger ID Nummer!? ER sagt, sturhaft, dass er NETTO an alle EU Ausländer verkaufen kann. Dieser muss nicht Gewerbetreibener sein?
Wer hat recht??
Bitte helft mir!
Es tut mir ja schade…
…aber der Streitpartner hat recht. Wenn er die entsprechenden Nachweise vorliegen hat, kann er an nicht EU-Kunden ust-frei liefern.
MfG Hurz1
Umsatzsteuer
…aber der Streitpartner hat recht. Wenn er die
entsprechenden Nachweise vorliegen hat, kann er an nicht
EU-Kunden ust-frei liefern.
Kannst du deine Meinung mit Belegen aus dem Umsatzsteuergesetz würzen?
Im übrigen gezieht sich deine Meinung auf „Lieferung an Nicht-EU-Kunden“. Danach wurde nicht gefragt.
Schöne Grüße
C.
Entschuldigung…
… ich habe die Frage nicht richtig gelesen und bin bei meiner Antwort von steuerfreien Ausfuhrlieferungen ausgegangen. Da die GW ohne USt eingekauft werden, vermute ich einen Ankauf entweder von Privatpersonen oder von Unternehmern, die die Differenzbesteuerung anwenden. Beim Weiterverkauf an Privatpersonen innerhalb der EU müsste dann ebenfalls die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG angewendet werden. Die USt darf in diesen Fällen aber nicht gesondert ausgewiesen werden - hat das der GW-Händler evtl. gemeint, wenn er sagt, dass er ohne USt verkauft ???
Mfg
Hurz1