Hallo libe Experten,
ist jemand in der Lage die folgende Konstellation unter dem Gesichtspunkt der Umsatzsteuer / Vorsteuer aufzuklären?
SITUATION:
Kleinunternehmer der Büroservice, Buchhaltung & Bratung anbietet und zur USt Pflicht optruiert hat.
-> also darf er die VSt ziehen aus:
-Miete Büroräume
-Ausgaben fürs Auto bei 1% Regelung und Betriebsvermögen
-Tel usw…
-> und er mus USt abführen auf:
-Rechnungen aus Büroservice
-Rechnungen aus Buchhaltung
-Rechnungen aus Consulting
Jetzt die spannende Frage:
Als Dienstleistung kam jetzt die Vermittlung von Versicherungen als eigene Agentur dazu. Die Kunden zur Verishcerung stammen zum Teil aus der Buchhaltungs und Beratungsdienstleistung, aber auch unabhängig davon. Der Büroservice wird auch weiter betrieben.
Die Umsätze aus der Vers-Vermittlung sind höher als die aus dem Büroservice. Die Einnahmen / Provisionen aus dem Versicherungsvermittlunggeschäft sind ja Umsatzsteuerfrei.
FRAGE???
Heißt das, dass er nun KEINE Vorsteuer geltend machen kann (z.B. aus dem Ausgaben für Auto, Miete, Tel usw…) weil die größern Einnahmen aus umsatzsteuerfreien Umsätzen herrühren, oder spielt dies keine Rolle?
Das Auto benutzt er überwiegend gewerblich und auch überwiegend um die Versicherungsumsätze zu generieren.
Da wurde gesagt, dass er dafür auch keine UMST beim Privatanteil aus der 1% Regelung abführen muss. Stimmt das?
Und hat das nicht zur Folge, dass er dann aber auch nicht die VST aus den Aufwendungen fürs Auto herausziehen kann, oder geht das?
Ich bin für Euere Antworten sehr sehr dankbar.