Umsatzsteuerfreie Einnahmen mit Abzug o. ohne?

Hallo libe Experten,
ist jemand in der Lage die folgende Konstellation unter dem Gesichtspunkt der Umsatzsteuer / Vorsteuer aufzuklären?

SITUATION:
Kleinunternehmer der Büroservice, Buchhaltung & Bratung anbietet und zur USt Pflicht optruiert hat.

-> also darf er die VSt ziehen aus:
-Miete Büroräume
-Ausgaben fürs Auto bei 1% Regelung und Betriebsvermögen
-Tel usw…

-> und er mus USt abführen auf:
-Rechnungen aus Büroservice
-Rechnungen aus Buchhaltung
-Rechnungen aus Consulting

Jetzt die spannende Frage:

Als Dienstleistung kam jetzt die Vermittlung von Versicherungen als eigene Agentur dazu. Die Kunden zur Verishcerung stammen zum Teil aus der Buchhaltungs und Beratungsdienstleistung, aber auch unabhängig davon. Der Büroservice wird auch weiter betrieben.

Die Umsätze aus der Vers-Vermittlung sind höher als die aus dem Büroservice. Die Einnahmen / Provisionen aus dem Versicherungsvermittlunggeschäft sind ja Umsatzsteuerfrei.

FRAGE???
Heißt das, dass er nun KEINE Vorsteuer geltend machen kann (z.B. aus dem Ausgaben für Auto, Miete, Tel usw…) weil die größern Einnahmen aus umsatzsteuerfreien Umsätzen herrühren, oder spielt dies keine Rolle?

Das Auto benutzt er überwiegend gewerblich und auch überwiegend um die Versicherungsumsätze zu generieren.

Da wurde gesagt, dass er dafür auch keine UMST beim Privatanteil aus der 1% Regelung abführen muss. Stimmt das?

Und hat das nicht zur Folge, dass er dann aber auch nicht die VST aus den Aufwendungen fürs Auto herausziehen kann, oder geht das?

Ich bin für Euere Antworten sehr sehr dankbar.

Zuerst muss er sich die Eingangsrechnungen genau angucken und sortieren:

  1. Was gehört zur Versicherungsvermittlung,
  2. was zu den Ausgangsumsätzen, die eindeutig umsatzsteuerpflichtig sind und
  3. was ist der Rest?

Aus den ersten kann der Unternehmer überhaupt keine Vorsteuer geltend machen. Aus den zweiten kriegt er sich vollständig. Und die Vorsteuer in den dritten Rechnungen muss er aufteilen - und zwar genau in dem Verhältnis, in dem er selbst steuerfreie bzw. steuerpflichtige Umsätze hat. Dementsprechend ist ein Teil dieser Vorsteuer abziehbar und ein Teil nicht (§ 15 Abs. 4 UStG).

Da sich, wie du schon erkannt hast, hinsichtlich des Autos hier die Katze in den Schwanz beißt (Vorsteuerabzug nur, soweit die 1%-Regelung zur USt. führt (§ 15 Abs. 1 UStG]; sie führt aber nur zur USt., wenn Vorsteuerabzug möglich war [§ 3 Abs. 9a UStG]), bleibt dir nichts anderes übrig, als diese Vorsteuer bzw. den Umsatz aus der 1%-Regelung zunächst völlig außen vor zu lassen und die Vorsteuer hieraus zum Schluss in demselben Verhältnis aufzuteilen wie die übrige aufzuteilende Vorsteuer und dementsprechend auch den USt.-pflichtigen Teil der 1%-Regelung zu berechnen.

Hallo und guten Morgen,
na das ging jetzt aber schnell… wow Danke!

Jetzt wird die Sache langsam aber richtig kompliziert.

Verstehe ich das richtig?
Der Kleingewerbetreibende unter dieser Konstellation muss alles Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer relevante aufteilen?

Geht es dabei nach Prozent des Umsatzes, oder wie soll das genauer geteilt werden also z.B. die Büromiete?

Man kann im Moment sagen, dass die Einnahmen aus den Provisionen etwas höher sind als die aus den übrigen USt-pflichtigen Dienstleistungen.

Provisionen aus der Vers. Vermittlung bekommt er aufs Konto und dann eine Liste mit der Aufschlüsselung wieviel Provision für was erreicht wurde.

Wie sollte er sich nun konkret hinsichtlich der Buchaltung und Umst Voranmeldung die er quartalsweise abgeben soll verhalten?

Rechung Miete Büro: 640 € inkl. MwST was als Vorsteuer angeben?
Rechung Telefon: 70 € inkl. MwST was als Vorsteuer angeben?

Soll er nun den Privatanteil aus der 1% Regelung erstemal Umst. voll ansetzen und auch die Vorsteuer ziehen und am Jahresende das Verhältniss ausrechen oder wie soll dies praktisch pasieren?

Unter welchen § fallen nun die Provisionen aus der Versicherungsvrmittlung genau? §15 ABs. 3 Nr.1 UStg oder wie?

Danke weiterhin für deine Unterstützung!

#Kleiner Gedanklicher Nachschlag:

Was wäre denn, wenn er in Zukunft nur noch die Versicherungsgeschichten macht. Könnte er dann auch GAR KEINE Vorsteuer mehr aus der Büromiete , Telefon und Sprit usw. ziehen?

Was wäre denn, wenn er in Zukunft nur noch die
Versicherungsgeschichten macht. Könnte er dann auch GAR KEINE
Vorsteuer mehr aus der Büromiete , Telefon und Sprit usw.
ziehen?

Ja, so ist es. Siehe § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Verstehe ich das richtig?
Der Kleingewerbetreibende unter dieser Konstellation muß
alles Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer relevante aufteilen?

Ja, so ist es.

Geht es dabei nach Prozent des Umsatzes, oder wie soll das
genauer geteilt werden also z.B. die Büromiete?

Nach einem realistischen Maßstab. Zum Beispiel anhand der Ausgangsumsätze zueinander, prozentual.

Wie sollte er sich nun konkret hinsichtlich der Buchaltung und
Umst Voranmeldung die er quartalsweise abgeben soll verhalten?

Die Vorsteuer so aufteilen, daß es für den Voranmeldungszeitraum paßt.

Soll er nun den Privatanteil aus der 1% Regelung erstemal
Umst. voll ansetzen und auch die Vorsteuer ziehen und am
Jahresende das Verhältniss ausrechen oder wie soll dies
praktisch pasieren?

Wie vor: Die Vorsteuer so aufteilen, daß es paßt.

Unter welchen § fallen nun die Provisionen aus der
Versicherungsvrmittlung genau? §15 ABs. 3 Nr.1 UStg oder wie?

Die Einnahmen fallen unter § 4 Nr. 11 UStG.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

…also hier „werden Sie definitiv geholfen“ KLASSE!

Ganz lieben Dank für die schnelle und konkrete Hilfe. Dann wird er es so machen und in Zukunft eben darauf aufpassen, was für welchen Umsatzzweig bestimmt bzw. überwiegend bzw. in welchem realen Prozentsatz ist.

Aber nur noch mal zum Verständnis:
Er kauft Büromaterial ein, welches zu 50% dem Umsatzsteuerpflichtigem Bereich und zu 50% der Umsatzsteuerfreien zuzuordnen wäre. Zum Beispiel Aktenordner für einen Kunden in dem sowohl die Buchhaltungsunterlagen, als auch die Versicherungspolice liegen.

Dann müsste er davon nur 50% der Vorsteuer ziehen dürfen.
Oder doch lieber Umsatzmäßig das Prozentuale Verhältniss für jeden Monat / Quartal zusammenrechnen und dann mit dem entsprechendem Satz alle Ausgaben ansetzen?

Wie kann man dies am einfachsten händeln in der Buchhaltung, da er nur Einnahmne-Überschussrechnung betreibt und die Ausgaben in einer Software bei den jeweiligen Punken einträgt. Die Software rehcnet dann die Ust/Mwst/VSt aus.

Zuerst ganz normal mit vollem Vorsteuerabzug die Ausgaben und dann 50% am Quartalsende als „zu unrecht bezogene VStreuer“ eintragen und dies auf einem Beiblatt pro Kostenstelle (Auto, Telefon, Büromaterial)? Anders müsste er entweder einen Steuersatz von 9,5 % eintragen (den es ja nicht gibt und die Sache wäre damit für Dritte zu kompliziert).

Kosten die REIN dem Umsatzsteuerfreien Umsätzen dienlich sind (z.B. Briefbögen für die Versicheurngsagentur, oder Werbegeschenke die er selbst bezalen muss, die aber im Design der Versicherungsgesllschaft produziert werden) kann er dann die Vorsteuer GAR NICHT ziehen, oder?

Verbindlichsten Dank!

Also, bei jemandem, der selbst einen Buchhaltungsservice anbietet, sollten sich alle diese Fragen überhaupt nicht mehr stellen. Sie gehören nämlich zum 1 x 1 eines qualifizierten Buchhalters. Falls der Buchhalter damit doch nicht klar kommt, sollte er unbedingt einen Steuerberater einschalten!

Also, bei jemandem, der selbst einen Buchhaltungsservice
anbietet, sollten sich alle diese Fragen überhaupt nicht mehr
stellen. Sie gehören nämlich zum 1 x 1 eines qualifizierten
Buchhalters. Falls der Buchhalter damit doch nicht klar kommt,
sollte er unbedingt einen Steuerberater einschalten!

… oder nur noch Versicherungen verkaufen … lol

Mit freundlichen Grüßen

Ronald