Hallo, Unternehmer A eröffnet einen Onlineshop (Verkauf von Downloads). Für Verkäufe die aus nicht EU-Ländern getätigt werden,
zahlt er ja keine Umsatzsteuer. Wo muss A diese steuerfreien Umsätze
in der Umsatzsteuer-Voranmeldung eintragen? Sind dies
a., (Zeile 23) Weitere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug,
z.b. Ausfuhrlieferungen, Umsätze nach §4 Nr. 2 bis 7 UStG)
b., (Zeile 42) Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)
c., weder noch?
Hallo, Unternehmer A eröffnet einen Onlineshop (Verkauf von
Downloads). Für Verkäufe die aus nicht EU-Ländern getätigt
werden,
zahlt er ja keine Umsatzsteuer. Wo muß A diese steuerfreien
Umsätze
in der Umsatzsteuer-Voranmeldung eintragen? Sind dies
a., (Zeile 23) Weitere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug,
z.b. Ausfuhrlieferungen, Umsätze nach §4 Nr. 2 bis 7 UStG)
b., (Zeile 42) Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort
nicht im Inland)
Ohne jetzt genauer im UStG zu recherchieren - wenn der Leistungsort mit „Nicht-EU-Land“ feststeht, das setze ich jetzt mal voraus, handelt es sich nicht um steuerfreie Umsätze, sondern um nicht steuerbare. Also wäre Variante b richtig, a falsch.
Steuerfrei gemäß deutschem UStG können Umsätze nur sein, wenn sie steuerbar sind. Umsätze im Ausland können nicht nach deutschem UStG steuerfrei sein, da sie ja nicht steuerbar sind.
Unternehmer A bietet im Onlineshop z.B. eine Software an.
Kunde B aus der USA kauft Diese u. lädt sich den Artikel im Shop runter. Das Shopssystem erkennt per i.p, dass der Kunde aus einem nicht EU-Land kommt und zeigt den verkauften Artikel mit Nettopreis
an. Also ohne MWST. Kunden aus D und der EU bezahlen den
normalen Bruttopreis.
die Verschaffung des Nutzungsrechtes an der Software ist keine Lieferung, sondern eine sonstige Leistung.
Das Online-Shopsystem täuscht sich da und behandelt den Vorgang wie eine Lieferung.
Auf dem falschen Weg kommt es aber zum richtigen Ergebnis: Weil der Ort der sonstigen Leistung in diesem Fall dort ist, wo der Empfänger wohnt oder sein Unternehmen betreibt, ist die Leistung nicht steuerbar in D.
Man muss halt Obacht geben, dass das System keine falschen Sachen über Steuerbefreiung und sowas auf die Rechnung schreibt.