Wie ist folgender Fall zu beurteilen?
Deutsche GmbH organisiert (Planung erfolgte in Deutschland)eine Reise für Norwegischen Unternehmer und dessen Unternehmen von Norwegen in die Schweiz.
Ist diese Leistung steuerbar und steuerpflichtig in Deutschland?
Wer weiß genaueres (bzw. zutreffende Gesetzestexte)?
Servus,
Ist diese Leistung steuerbar und steuerpflichtig in
Deutschland?
Falls es sich um eine organisierte Reise mit allem Pipapo und nicht um eine reine Beförderungsleistung handelt, und falls der deutsche Unternehmer, der die Sache organisiert, nicht bloß als Vermittler auftritt, sondern die Reise im eigenen Namen und auf eigene Rechnung anbietet, ist der Ort der Leistung dort, wo der deutsche Unternehmer sein Unternehmen betreibt.
Hierzu § 3a Abs 1 UStG, § 3b Abs 1 UStG, § 3a Abs 2 Nr. 4 UStG.
http://www.bundesrecht.juris.de/ustg_1980/index.html
Schöne Grüße
MM
[MOD] Komplettzitat gekürzt
Hierzu § 3a Abs 1 UStG, § 3b Abs 1 UStG, § 3a Abs 2 Nr. 4
UStG.
Recht wichtig wäre auch noch der §25 UStG Besteuerung von Reiseleistungen zu beachten.
Grüße
Chris
Servus Chris,
unter Umständen ja. Aber erstmal geht es lt. Sachverhalt um den Ort der Leistung und um die Steuerpflicht des Umsatzes, der durch den deutschen Unternehmer bewirkt wird. Ob und wo der 25 eine Rolle spielt, hängt von den Einzelheiten des Sachverhaltes ab, die wir bisher nicht kennen.
Schöne Grüße
MM