Umsatzsteuergesetz nebenleistung

Hallo,

ich habe folgende Frage. Wir betreiben eine Kunsthandlung mit Bildern und Rahmen. Wenn wir ein Gemälde welches für 7% versteuert wird verkaufen und dieses dann mit einem Rahmen versehen, wie wird dann der Rahmen korrekt versteuert? Ist in diesem Falle der Rahmen die Nebenleistung der Hauptleistung? Gibt es eine wirtschaftliche Grenze der Nebenleistung, die nicht überschritten werden darf?

Viele Grüße

oemme

Der Rahmen ist Nebenleistung zur Hauptleistung und teilt umsatzsteuerlich das Schicksal der Hauptleistung, soweit das Bild keine untergeordnete Rolle beim gesamten Kauf spielt, was aber regelmäßig nicht anzunehmen ist. Dennoch kann im Einzelfall anders entschieden werden -> Stichwort: Gestaltungsmissbrauch…

Hallo Neon,
hättest du eine Quellenangabe für mich?
Bzw. gibt es ein BGH Urteil zu dem Punkt zum Umsatzsteuergesetz? (Senftöpfchenurteil)
Viele Grüße
Ömme

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Eine eindeutige Antwort ist schwierig:
Wenn das Bild im Interesse des potentiellen Kunden im Vordergrund steht, ist der Rahmen wahrscheinlich Nebenleistung, also 7% für alles. Wird dagegen ein wertvoller Rahmen um einen einfachen Druck gezogen, könnte es sein, dass das Ganze (also auch Bild als Nebenleistung zum Rahmen) mit 19% zu besteuern ist. Kommt immer auf den Einzelfall an, das Verhältnis zwischen Bild und Rahmen. Absolute €-Beträge als Grenzen gibt es mit Sicherheit nicht.

Viele Grüße

P.Hahlweg