Hallo,
ich habe folgende Frage. Wir betreiben eine Kunsthandlung mit Bildern und Rahmen. Wenn wir ein Gemälde welches für 7% versteuert wird verkaufen und dieses dann mit einem Rahmen versehen, wie wird dann der Rahmen korrekt versteuert? Ist in diesem Falle der Rahmen die Nebenleistung der Hauptleistung? Gibt es eine wirtschaftliche Grenze der Nebenleistung, die nicht überschritten werden darf?
Viele Grüße
oemme