Hallo!
Ich habe eine Frage zur Umsatzsteuergrenze bei Kleinunternehmen (d.h. hinsichtlich der Regelung, dass ab einem Jahresumsatz von 17.500 EUR im Folgejahr die USt. aufgeschlagen werden muss.)
Wie sieht es aus, wenn z.B. in 2007 von einem Kunden Geld eingeht, das sich aber auf eine Leistung und eine Rechnung aus 2006 bezieht?
Oder Fall 2, wenn 2007 eine Rechnung gestellt wird, aber das Geld bis 31.12.2007 noch nicht beim Unternehmen eingegangen ist?
Zu welchem Jahresumsatz zählen dann jeweils die Beträge?
Herzlichen Dank,
Susanne