Guten Tag,
ich habe eine Frage zur Bemessung der Umsatzsteuergrenze:
Wenn jemand ein ein Gewerbe (Einzelunternehmen) hat und zusätzlich freiberuflich arbeiteitet, werden für die Bemessung der Umsatzsteuerpflicht die Einkommen aus beiden Bereichen vereint, oder nur das Einkommen des Gewerbes betrachtet?
Vielen Dank schonmal für eure Zeit & Antwort,
bajazet