Wenn eine Umsatzsteueridentifikationnummer bekannt ist, dann sollte es doch möglich sein die genaue Adresse des Unternehmens zu erfahren. z.B über die Nachfrage beim FA.
oder dient diese Nummer nicht dazu und ist nur ein Nachweis über die Existenz eines Unternehmens ?
Moin, Theo,
die Umsatzsteueridentifikationnummer ist nichts anderes als die Kundennummer des Unternehmens beim Finanzamt, Abteilung Umsatzsteuer. Damit stellt diese Abteilung sicher, dass die Umsatzsteuer ordnungsgemäß verrechnet wird. Das Finanzamt ist keine Auskunftei.
Gruß Ralf
Hallo Ralf,
Das FA ist keine Auskunftsabteilung, soweit klar. Dennoch besteht ja ein Zusammenhang zwischen dieser Nummer und einem Unternehmen an einer Adresse in D und irgendwoher ist eine solche Info doch sicher zu bekommen.
Wenn nicht dieser Sinn dahinterstecken würde, dann wäre diese für einen Kunden /Auftraggeber ziemlich wertlos, was wiederum nicht anzunehmen ist
Gruß
Theo
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Hi Theo,
UStIds liegen nicht auf der Straße herum, deshalb ist mir schleierhaft, warum jemand so ein Verzeichnis führen soll. Ein USt-Pflichtiger stellt eine Rechnung und teilt dem Rechnungsempfänger die UStId mit - das war’s.
Sinn der USTID ist nicht, einen USt-Pflichtigen zu identifizieren, sondern dem USt-Betrug auf die Schliche zu kommen.
Gruß Ralf
Hallo,
ergänzend zu Cirwaldas Auskünften:
Selbstverständlich sind in dieser Hinsicht die Finanzbehörden „Auskunfteien“. Und zwar konkret auf die USt-ID-Nummer in einem Punkt bezogen: Diese dient nicht dazu, Adressen von Unternehmern herauszukriegen (in anderen europäischen Ländern geht das z.T. um ein paar Ecken rum). Sie dient dazu, dass der Inhaber der USt-ID-Nummer mit dieser nachweisen kann, dass er steuerlich erfasster Unternehmer ist. Umgekehrt kann jeder, der an diesen Unternehmer Leistungen ausführt, mit dessen USt-ID-Nummer nachweisen, dass er an einen Unternehmer geleistet hat. Er muss es auch - dafür gibts die Möglichkeit, innerhalb von ein paar Minuten online rauszufinden, ob eine USt-ID-Nummer gültig ist. Jeder, der USt-frei innergemeinschaftlich liefern will, muss sich davon überzeugen, dass die USt-ID-Nummer des Unternehmers, an den er liefert, zum Zeitpunkt der Lieferung gültig ist.
Nicht zwingend, aber das beste und einfachste Mittel zum Nachweis der Unternehmereigenschaft ist die USt-ID-Nummer, wenn ein Unternehmer eine sonstige Leistung für einen anderen Unternehmer im EU-Ausland ausführt. Von der Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers hängt es ab, in welchem der beiden beteiligten Länder der Umsatz steuerbar ist. Wenn z.B. ein deutscher Übersetzer für einen französischen Maschinenbauer eine Betriebsanleitung übersetzt, muss er zwingend nachweisen, dass er die Leistung für einen Unternehmer erbracht hat. Sonst kostet ihn das deutsche USt. Der Nachweis geht ganz leicht, wenn er die Gültigkeit der französischen USt-ID-Nummer online abfragt und das Ergebnis zu seiner Ausgangsrechnung nimmt.
Soviel zur Frage „Auskunft zur USt-ID-Nummer“: (1) Es gibt diese Auskunft, aber bloß insoweit, als die Bedeutung der USt-ID-Nummer geht. (2) Lieferung/Leistung an einen Unternehmer, ohne sich von der Gültigkeit der USt-ID-Nummer zu überzeugen, ist bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und bei in D nicht steuerbaren sonstigen Leistungen Leichtsinn hoch drei und mit einem erheblichen Risiko verbunden, das man bei keiner Prüfung wegdiskutieren kann.
Schöne Grüße
MM