Umsatzsteuerkorrektur

Folgender Fall A kauft ein Gebäude für 119 Mio TEUR und nutzt dies zur Hälte für steuerpflichtige Umsätze. Daraus ergibt sich ein möglicher Vorsteuerabzug von 9,5 TEUR. Nach genau fünf Jahren wird das Gebäude Ust-steuerfrei veräußert dies ergibt eine Korrektur von 0,5*19*60/120 = 4,75 TEUR zu lasten von A. Nun meine Frage bei Verkauf unter Optierung zur USt (§ 9 (1) USTG ist erfüllt) an einen Unternehmer erfolgt dann eine Erstattung/Forderung von 4,75 TEUR zugunsten von A?

Folgender Fall A kauft ein Gebäude für 119 Mio TEUR und nutzt
dies zur Hälte für steuerpflichtige Umsätze. Daraus ergibt
sich ein möglicher Vorsteuerabzug von 9,5 TEUR.

So?

Mein Taschenrechner meint, es gäbe 9,5 Mio TEUR Vorsteuer vom FA erstattet.

Nach genau
fünf Jahren wird das Gebäude Ust-steuerfrei veräußert dies
ergibt eine Korrektur von 0,5*19*60/120 = 4,75 TEUR zu lasten
von A. Nun meine Frage bei Verkauf unter Optierung zur USt (§
9 (1) USTG ist erfüllt) an einen Unternehmer erfolgt dann eine
Erstattung/Forderung von 4,75 TEUR zugunsten von A?

Hm. Wieso? Es erfolgte doch keine Nutzungsänderung, weil der Verkauf mit USt erfolgte.

Wäre der Verkauf ohne USt gewesen, dann hätte man die Vorsteuer anteilig zurückzahlen müssen.

Beim Verkauf mit USt auch § 13 b Abs. 2 Nr. 3 UStG beachten!

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

So?

Mein Taschenrechner meint, es gäbe 9,5 Mio TEUR Vorsteuer vom
FA erstattet.

Ja ich habe vergessen das Mio zu löschen, Asche auf mein Haupt.

Hm. Wieso? Es erfolgte doch keine Nutzungsänderung, weil der
Verkauf mit USt erfolgte.

Wäre der Verkauf ohne USt gewesen, dann hätte man die
Vorsteuer anteilig zurückzahlen müssen.

Beim Verkauf mit USt auch § 13 b Abs. 2 Nr. 3 UStG beachten!

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Also ein umsatzsteuerfreier Verkauf führt dazu das für den Rest des Berichtigungszeitraum eine Nutzung für nur umsatzsteuerfreie Geschäfte unterstellt wird § 15a (8) & (9) UStG
Umgekehrt gilt das jedoch nicht wenn ich also steuerpflichtig veräußere gilt für den steuerfrei genutzten Teil für den Rest des Berichtigungszeitraum die Annhame nicht?
Die USt wird bei steuerpflichtigen Verkauf jedoch auf den gesamten Verkaufspreis berechnet oder fällt die nur auf die Hälfte an?