Ich beschäftige mich jetzt schon seit einigen Wochen mit diesem Thema und habe dazu auch bereits die Internetsuche nach passenden Berichten genutzt. Leider ist mir dieses Thema immer noch nicht richtig bewusst.
Damit diese Organschaft erfüllt ist, müssen drei Voraussetzungen erfüllt werden, zwar müssen diese von der Ausprägung nicht gleich sein, aber vorhanden, sobald eine Voraussetzung nicht erfüllt ist, besteht die Organschaft auch nicht.
Warum ich mich dieser Thematik kämpfe ist, dass mir dies derzeit von Finanzamt vorgeworfen wird, selbstverständlich liegt hier keine plausible Begründung vor, warum dieses angenommen wird, aber um hier schnell die Sache zu erledigen muss ich eben Gegennachweise erbringen.
Folgender Sachverhalt (kurze Beschreibung) ich hatte ein Einzelunternehmen, ist bereits abgemeldet, die Kapitalgesellschaft habe ich dann „nebenbei“ als „Strohmann“ für einen anderen gegründet, da dieser aus bestimmten Gründen nicht dazu in der Lage war dies selbst zu tun.
Ich bin daher alleiniger Gesellschafter gewesen (Fa. ist mittlerweile ebenfalls abgemeldet) und als Geschäftsführer bestellt, mein Hintermann hatte eine uneingeschränkte Vollmacht, d.h. er hat die eigentliche Geschäftsführung übernommen, sämtliche Kunden haben auch nur mit Ihm geredet und verhandelt, mein Name tauchte also nur auf dem Geschäftsbogen auf.
Auf jeden Fall verlangt jetzt das Finanzamt, dass ich Umsätze über mich veranlage, die die Firma nach Beendigung meines Gewerbes erzielt hat.
Meine Bemühungen, den Sachverhalt zu verdeutlichen sind bisher an der persönlichen Meinung des Sachbearbeiters gescheitert.
Nach meiner Auffassung sind die Voraussetzungen für die Organschaft nicht erfüllt, nur ein Punkt ist erfüllt, ich hatte die stimmrechtliche Mehrheit.
Mein Hintermann würde auch bestätigen, dass er die eigentliche Geschäftsführung hatte und somit ausnahmslos sein Wille bezüglich der Firma ausgeführt wurde.
In den Berichten habe ich gelesen, dass bei der wirtschaftlichen Eingliederung entscheident ist, dass die Tätigkeit der Firma fördernd und ergänzend zu meiner Einzelfirma sein soll. Dies ist nach meiner Auffassung nicht der Fall.
Warum ich hier mein Problem schilder ist, dass ich gerne ein paar Meinungen zu meinem Fall von hören möchte, die neutral sind, damit ich diese eventuell in meinen Überlegungen einbinden kann.
Ich verlange hier definitiv keine Rechtsberatung oder ähnliches, aber ein Informationsaustausch würde mir doch sehr helfen.
Vielen Dank.
LG Spirity
PS: Sollte dieser Beitrag gegen die Richtlinien verstoßen, so war mir dieses nicht bewusst.