Hallo,
habe mich für die Kleinunternehmerreglung entschieden aber trotzdem eine Ust.IdNr beantragt und diese auch bekommen.
Jetzt habe ich Post vom Finanzamt bekommen wo drin steht das ich meine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung machen muss.
Das verstehe ich nicht, ich dachte es geht beides und ich bin damit ein umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer.
Habe darauf hin bei meinem Sachbearbeiter angerufen und der meint das durch meine Beantragung der USt. Id die Kleinunternehmerregelung verfällt.
Da: http://www.akademie.de/wissen/ustidnr-auch-fuer-klei…
Was muss ich nun machen?
Mich für die sogenannte Erwerbsbesteuerung entscheiden? Wie?
Das ich ich dementsprechend keine UsSt. in meinen Rechnungen aufführen darf weiß ich auch. Will ich auch nicht.
Freundliche Grüße
Dennis
Hallo,
Sie müssen keine USt-Erklärung abgeben, weil Sie eine USt-ID beantragt haben, aber nach § 18 Abs. 2 UStG sind Sie als neuer Unternehmer verpflichtet für dei ersten zwei Jahre eine Voranmeldung abzugeben. Das Finanzamt muss ja auch ihre Erwebsbesteuerung (innergemeinschaftliche Erwerbe im Ausland nur bis 12.500 € zulässig) überprüfen können
Hallo Dennis,
in der MwST / Umsatzsteuer kenne ich mich kaum aus. Deshalb will hier auch keine konkreten Ratschläge geben, die im Nachhinein falsch oder gar schädlich sind.
Ich würde aber als erstes mit dem FA nochmals einen prsönlichen Gesprächstermin vereinbaren und mich beraten lassen ( Pflicht des FA ).
Wenn Du keine für Dich befriedigende und verständlichen Auskünfte erhältst, bleibt nur der Gang zum Steuerberater.
MfG
Stefan Seidel
Hallo Dennis,
wieso benötigst du überhaupt die USt- ID? Hast du vor Geschäfte im EU- Ausland zu machen? Wenn ja, bietet dein Link doch unter Fazit alles was du wissen musst!
Ich helf gern weiter, kann dein Problem nur grad nicht erkennen! Grüße, Björn
Hallo,
ich weiß nicht wie ich das jetzt umgesetzt bekomme das ich ich meinen Kleinunternehmerstatus und meine USt-ID behalte.
Grund ist das ich statt meiner privaten Steuernummer eine andere ins Impressum meiner Website schreiben wollte und vielleicht mal ein Online-Geschaeft mit dem benachbarten Ausland machen könnte.
Hallo Dennis,
die Sache ist nicht so kompliziert wie es erscheint.
Als Kleinunternehmer gelten Selbstständige, welche im Jahr weniger als 17.500 € Umsatz (inkl. der darin enthaltenen Umsatzsteuer) erzielt.
Als Kleinunternehmer darf man sich wiederum von der Pflicht zur Umsatzsteuer befreien lassen, d.h. du darft auf deinen Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen, hier sollte ein Satz mit dem Hinweis auf die Befreiung stehen, und kannst auch die von dir gezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) auch gegebüber dem Finanzamt auch nicht geltend machen.
Die Umsatzsteuer-ID kann für dich als Kleinunternehmer Sinn machen, wenn du Waren im EU-Ausland einkaufst. Mit der Angabe der ID musst du die ausländische Umsatzsteuer nicht zahlen, jedoch evtl. die deutsche Umsatzsteuer auf den Warenwert. Damit diese Regel greift musst du aber beim Finanzamt die Erwerbsbesteuerung beantragen.
Ohne Umsatzsteuer-ID zahlst du dementsprechend, wie eine Privatperson, Umsatzsteuer auf die gekauften Waren, Dienstleistungen im EU-Ausland.
Bzgl. des Briefes vom Finanzamt. Dort solltest du anrufen und den Sachverhalt klären.