Umsatzsteuermeldung Deutschland oder Ausland?

Hallo hab mal ne Frage.
Die Reedereien , welche Passagierschiffe haben und unter deutsche Flagge fahren, ihre Reisen jedoch im Ausland anbieten (egal ob nun Karibik, oder Mittelmeer), müssen doch auch Steuern abführen, auch Umsatzsteuer.
Nun stellt sich für mich die Frage ob diese Steuern nun in Deutschland oder im Ausland gemeldet und gezählt werden müssen.
Denn wenn ein Schiff in einer Woche oder auch zwei Wochen, mehrere Staatsgrenzen oder auch Länd anreist, müsste der Reeder doch an jedes Land Umsatzsteuermeldungen machen, oder wird das grundsätzlich in Deutschland abgewickelt???

Wäre sehr dankbar, über eine korrekte Antwort.

n.G. Haag

Falsches Brett>Steuern
G

Hallo n.G. Haag,

also, da dass Reedereienrecht äußerst kompliziert ist empfiehlt sich die Broschüre des TPW u.a. mit den Grundlagen der Schifffahrtsbesteuerung

http://www.tpw.de/fileadmin/Publikationen/Steuerlich…

mfg.

Hallo

Ich denke, die Materie ist höchstkomplex und gliedert sich in viele einzelne Teilaspekte. Das einzige, was ich adhoc weiß, ist, dass sich die Besteuerung der laufenden Kosten wie z.B. Personal nach dem Heimatland/Schiffregister des Schiffes bezieht.

Alles weitere müsste man in der einschlägigen Literatur nachlesen, wo was geltend gemacht werden kann/muss.