Hallo hab mal ne Frage.
Die Reedereien , welche Passagierschiffe haben und unter deutsche Flagge fahren, ihre Reisen jedoch im Ausland anbieten (egal ob nun Karibik, oder Mittelmeer), müssen doch auch Steuern abführen, auch Umsatzsteuer.
Nun stellt sich für mich die Frage ob diese Steuern nun in Deutschland oder im Ausland gemeldet und gezählt werden müssen.
Denn wenn ein Schiff in einer Woche oder auch zwei Wochen, mehrere Staatsgrenzen oder auch Länd anreist, müsste der Reeder doch an jedes Land Umsatzsteuermeldungen machen, oder wird das grundsätzlich in Deutschland abgewickelt???
Wäre sehr dankbar, über eine korrekte Antwort.
n.G. Haag