Umsatzsteuermeldung

Liebe/-r Experte/-in,
Liebe/-r Experte/-in,

ich habe ein kleines Problem.
Ich habe Anfang des Jahres vom FA Bescheid bekommen, dass ich meine Umsatzsteuermeldung nur noch einmal jährlich erstellen muss.
Nun habe ich aber im 1. Quartal schon 40.000 € Umsatz gemacht, im 2 Quartal dann 5.000,00 im 3 nichts und im
4. aufgrund con Anschaffungen hätte ich eine Rückzahlung erhalten. Im November bekam ich dann ein Schreiben vom FA
ich soll eine Umsatzsteuererklärung für das 3. Quartal erstellen.
Da meine Firma in Zahlungsschwierigkeiten kam, habe ich vorgehabt eine Jahresumsetzsteuererklärung sofort Anfang Januar zu erstellen und die gesamten Steuern für das Jahr 09 zu entrichten.
Im Januar war aber die Jahresumsatzsteuererklärung noch nicht online gestellt, also habe ich einfach die gesamte Summe für das Jahr 09 in der Erklärung für das 4. Quartal 09 abgegeben und auch sofort bezahlt.
Ich weiß, es war falsch, ich hätte gleich das 1. Quartal melden sollen, aber der Kunde hatte da noch nicht bezahlt usw. usw. Übrigens ich bin eine 1. Mann GmbH - was kann ich noch retten, dem FA alles beichten und 2009 korrigieren

Hallo jacy,

Glückwunsch zu dem guten Umsatzergebnis - Fehler machen kann jeder.

Natürlich kannst Du einfach alles schriftlich machen. Auf dem Formular zur USt-Voranmeldung gibt es das Feld 10 extra für Berichtigungen. Das wäre anzukreuzen.

Es macht in der Regel aber einen besseren Eindruck und geht ohne viel Rückfragen schneller und einfacher, direkt beim FA vorzusprechen und gleich vor Ort mit dem zuständigen Bearbeiter die Korrektur zu machen. Da kannst Du auch leichter 'rüberbringen, dass für dieses Jahr eine angemessene Vorauszahlung vereinbart wird. Sonst wird Deine alte Meldung womöglich wirklich als Quartalsmeldung gewertet und dann werden die Vorauszahlungen zu hoch und müssen extra erst wieder mit Begründung korrigiert werden.

Viel Erfolg

Ernst-Erwin

Liebe/-r Experte/-in,
Liebe/-r Experte/-in,

  • was kann ich noch

retten, dem FA alles beichten und 2009 korrigieren

Ich würde dem Finanzamt einfach schreiben, dass in der Voranmeldung für das vierte Quartal aus Vereinfachungsgründen die Umsätze für das gesamte Jahr enthalten sind. Normalerweise macht das Finanzamt hier kein großes Aufsehen. Wenn alles bezahlt ist, dürfte es kein Problem geben. Falls dem Finanzamt das nicht gefällt und es nähere Auskünfte haben will, sollte unbedingt steuerlicher Rat von einem Steuerberater vor Ort eingeholt werden.

Also in diesem Fall würde ich eine/n Steuerberater/in einschalten oder direkt mit den zuständigen Personen im Finanzamt reden, wie der Fall für alle Beteiligten am besten gelöst werden kann.

Ich finde es ein wenig schwierig zu verstehen, wasa da dein Problem ist. Du solltest ab dem 3 Quartal vierteljährlich voranmelden und hast das aber dann alles in die Voranmeldung für das 4 Quartal gepackt. Frage: Schon eine Jahreserklärung abgegeben. Dann nämlich sind die Voranmeldungen in der Jahreserklärung aufgegangen. Allenfalls können die dich mit Hinterziehungszinsen belasten. Das Problem hast du natürlich auch, wenn du die Voranmeldungen berichtigst. Das gilt dann als Selbstanzeige und da da nichts nachzuzahlen ist, bedingt die Selbstanzeige Straffreiheit.

Antwort derzeit leider nicht möglich

Hallo,

ganz einfach. Jetzt eine Umsatzsteuerjahreserklärung für 2009 einreichen. Dies ist sowieso zwingend erforderlich. Damit sind dann sämtliche Quartalsmeldungen hinfällig, es zählt nur noch das was in der Jahreserklärung steht.

Viele Grüsse

Sven Duwe

hallo jacy,
das ist nicht nur ein kleines Problem, sondern ein Großes. Du solltest fachliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Beste Grüße
Martin

ich habe ein kleines Problem.
Ich habe Anfang des Jahres vom FA Bescheid bekommen, dass ich

Hallo

Das ist kein Problem.

Korrigieren Sie die vom 4. Quartal und melden Sie die vom 1. bis 3. Quartal nach. Alle mit den tatsächlichen Zahlen. Dann noch einen Zweizeiler, dass Sie aus Versehen alles im 4. Quartal gemeldet haben,und dann sollte das in Ordnung gehen.

MfG Kreuzer Michael www.asg-steuer.de

Lieber jacy,
das scheint mir auf dem ersten Blick alles unproblematisch zu sein. Wenn ich richtig verstanden habe, ist folgendes passiert:
Du haettest im Jahr 2009 quartalsweise Umsatzsteuer-Voranmeldungen schicken muessen. Das hast Du aber aus verschiedenen Gruenden nicht gemacht.
Jetzt hat Dich das Finanzamt angeschrieben, dass Du nur noch einmal jaehrlich eine Umsatzsteuererklaerung machen musst (das ist etwas anderes).
Gleichzeitig haben sie Dir eine Mahnung geschickt, fuer das dritte Quartal 2009 eine UStVA abzuschicken.
Was ich nicht verstehe:

  1. Warum stellen sie das Verfahren um, wenn Du ihnen im Vorjahr gar keine Voranmeldungen geschickt hast? Wie auch immer: Die Umstellung betrifft 2010 und nicht 2009

  2. Hast Du schon eine Aufforderung zur Abgabe der Voranmeldung fuer das 4. Quartal bekommen? Hattest Du eine Dauerfristverlaengerung fuer die ABgabe der Vorannmeldungen? Dann kann es sein, dass sie bei Dir noch gar nicht bis zum 4. Quartal vorgedrungen sind. Oder aber das hat sich mit Deiner Abgabe der Voranmeldung fuer das 4. Quartal erledigt.

  3. Wie auch immer: Die vier Voranmeldungen haben immer provisorischen Charakter und sind mit der tatsaechlichen Umsatzsteuererklaerung (die ist etwas ganz anderes und hat rechtsverbindlichen Charakter) dann mit Abgabe der Steuererklaerung zu verrechnen. Du kannst also in die vier Erklaerungen reinschreiben, was Du willst, hauptsache es stimmt dann am Schluss mit der Gesamtrechnung ueberein. ABER VORSICHT: Das gilt natuerlich nur so lange, wie Du keine Betriebspruefung oder Umsatzsteuer-Sonderpruefung bekommst, dann merken sie das und sind sauer. Wenn Du also alle Umsaetze zusammen in der Umsatzsteuer-Voranmeldung angegeben hast, und wenn Du dann noch die Steuerschuld (Diffenrenz zwischen eingenommener Mehrwertsteuer und bezahlten Vorsteuern) brav bezahlt hast (oder vielleicht soghar ein Guthaben hast): Prima! Dann stimmt die Summe ja mit der noch zu erstellenden Jahres-Umsatzsteuererklaerung ueberein und alles ist in Butter.

  4. Der einzige Haken ist natuerlich, dass das Finanzamt nicht erkennen kann, dass die Angaben fuer das vierte Quartal eigentlich fuer das ganze Jahr gelten. Da gaebe es zwei Moeglichkeiten:
    4a) Du schreibst ihnen einen Dreizeiler und erklaerst es mit der Begruendung, dass Du grosse Schwierigkeiten mit den Formularen hattest (nochmals die Frage: Hatten sie das 1. und 2. Quartal nicht angemahnt???)
    4b) Du schreibst die Gesamtsummen auf vier Voranmeldungsformulare fuer die vier Quartale um und traegst im entsprechenden Feld eine „1“ fuer „berichtigte Anmeldung“ ein. Wenn die vier in der Summe wieder das Gleiche wie die abgegebene fuer das vierte Quartal ergeben, ist es auch in Ordnung.

Wenn Du dazu noch Fragen hast, melde Dich bitte umgehend wieder auf dem gleichen Kanal.

Gruss
Bernhard