Umsatzsteuern auf Innereuropäischen Erwerb

Guten Tag, auf ein aus den Niederlanden gekauftes gebrauchtes 6 Jahre altes Kfz Km Stand 130000 jetzt verlangt das Finanzamt eine Fahrzeugeinzelbesteuerung und Umsatzsteuer. Ist das richtig ?

Servus,

als neu im Sinn von § 1b UStG gelten Fahrzeuge, die beim Erwerb nicht mehr als 6.000 km gefahren sind oder deren erste Inbetriebnahme nicht mehr als 6 Monate zurückliegt.

Wir haben hier also eine Runde mehr im heiteren Sachverhalteraten.

Alldieweil kein FA in Deutschland einen Bescheid verschickt, in dem steht „Wir verlangen von Ihnen eine Fahrzeugeinzelbesteuerung“, ist es müßig, drüber nachzugrübeln, was hier genau Sache ist.

In der Frage ist nicht genannt, ob es sich um eine Anfrage vom FA oder um einen Bescheid handelt, oder um eine Aufforderung zur Abgabe einer Steueranmeldung oder um wasauchimmer.

Wenn es sich um einen Bescheid handeln sollte, lautet der sicherlich anders, als in der Frage wiedergegeben ist. U.a. enthält er eine Begründung, ggf. den Verweis auf die Rechtsgrundlage.

„Herr Kfz-Schraubermeister, mein Auto geht nicht mehr. Aber bloß, wenn ich schnell fahre, sonst geht es noch prima. Was ist da kaputt?“

Ohne Vortrag des Sachverhaltes lässt er sich nicht beurteilen.

Schöne Grüße

MM