Umsatzsteuern zahlen in GB

Hey Community,

ich verkaufe zur Zeit Waren in Deutschland, aber lagere auch einiges davon in Großbritannien. Ich verkaufe aber nichts in Großbritannien und habe auch nicht vor dort zu verkaufen. Das Lagerhaus gehört auch nicht mir, sondern einem externen Dienstleister. Also muss ich jetzt eine Umsatzsteuernummer in GB aufnehmen, nur weil meine Ware dort rumliegt? Also ich mache dort ja keinen Umsatz, also kann ich ja auch keine Steuern dorthin zahlen und brauche doch auch keine Umsatzsteuernummer, oder? Wenn ich doch eine Umsatzsteuernummer brauche, wie kann ich die beantragen, als jemand, der in Deutschland wohnhaft ist?

Beste Grüße

Niklas

Hallo!

Der Ort der Lieferung bestimmt sich (im Regelfall) danach, wo die Lieferung der Ware beginnt (Ursprungslandprinzip). Du versteuerst somit ggf. am Ort, an dem sich die Gegenstände bei Beginn der Versendung oder Beförderung befinden, sofern sie vom Lieferer, vom Erwerber oder von einer dritten Person versandt oder befördert werden (Art. 32 MwSysRL, einheitlich für die gesamte EU).

Somit kann es durchaus sein, dass du mit VAT aus GB lieferst.

Vielleicht aber auch nicht, denn dankenswerterweise knauserst du ja mit Details.

Es könnten auch in GB steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen (für die du trotzdem eine GB-VAT-Nummer bräuchtest) (Bestimmungslandprinzip) oder eine Versandlieferung an Verbraucher oder irgendwas anderes sein.

Also gehst du fein brav los, quatschst deinen Steuerberater an (oder deine IHK, die wissen solche Sachen auch oft gut) und läßt dir das alles sauber erklären.

Fehler bei der Umsatzsteuer können nämlich teuer werden.

Schöne Grüße!

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